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D: Gericht bestätigt Kirchenasyl-Freispruch

Erstmals in Deutschland gibt es ein letztinstanzliches Urteil zur Strafbarkeit von Kirchenasyl: einen Freispruch.

Das Bayerische Oberste Landesgericht (BayOLG) bestätigte am Freitag in Bamberg den Freispruch eines Ordensmanns und verwarf die Revision der Staatsanwaltschaft. Gegen die Entscheidung können keine Rechtsmittel mehr eingelegt werden.

Der Münsterschwarzacher Benediktiner Abraham Sauer hatte in seinem Kloster einen abgelehnten Asylbewerber aus dem Gaza-Streifen aufgenommen, dem die Abschiebung nach Rumänien drohte. Das Amtsgericht Kitzingen erkannte in seinem Handeln zwar eine Straftat, sah ihn aber durch einen Gewissenskonflikt entschuldigt und sprach ihn in erster Instanz frei. Die Staatsanwaltschaft ging in der Folge in Revision.

Auswirkungen auf andere Verfahren

Von der Entscheidung sind Auswirkungen auf Strafverfahren gegen mehrere andere Ordensleute in Bayern wegen der Gewährung von Kirchenasyl zu erwarten.

Beim sogenannten Kirchenasyl nehmen Gemeinden oder Ordensgemeinschaften vorübergehend Asylbewerber auf, um eine Abschiebung abzuwenden, weil diese für die geflüchtete Person eine Bedrohung an Leib und Leben darstellt. In Deutschland und etwa auch in Österreich ist Kirchenasyl rechtlich nicht anerkannt. Behörden und deutsche Kirchen einigten sich aber einigen Jahren auf eine neue Form der Zusammenarbeit bei Fällen von Kirchenasyl. Diese Praxis ist allerdings zunehmend umstritten.

(kna – gs)

 

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25. Februar 2022, 15:57