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Kind in Abwehrhaltung Kind in Abwehrhaltung 

Österreich: „Kein Kind darf zum Opfer werden"

Der Pastoraltheologe Prof. Paul Zulehner hat in der „Kronenzeitung" (Sonntag) zum jüngsten Kinderpornovorfall in der Steiermark Stellung genommen. Die Behörden ermitteln gegen einen katholischen Priester aus der Weststeiermark wegen Besitzes von Kinderpornografie. Zulehner zeigte sich betroffen, betonte zugleich, dass die Kirche aus vergangenen Fehlern gelernt und bei Verdachtsfällen inzwischen sehr rasch und konsequent handle. Kein Kind dürfe Opfer von solchen Handlungen werden, so der Theologe

Reformbedarf sah Zulehner vor allem bei der Auswahl der Priesteramtskandidaten. Ein derartiger Fall wie nun in der Steiermark gehe nicht nur die Kirche an, die Aufklärung sei im Interesse der gesamten Öffentlichkeit, so Zulehner: „Die Kirche hat sich so kooperativ wie nur möglich zu verhalten. Jetzt ist die Staatsanwaltschaft am Zug, und die sollte man mit vollen Kräften unterstützen, ihre Arbeit zu tun." Der Theologe zeigte sich zudem überzeugt, „dass die Kirche gelernt hat, gegen derartige Vorfälle mit offenem Visier vorzugehen". Gerade Papst Franziskus habe immer wieder seinen Standpunkt einer diesbezüglichen Null-Toleranz-Politik klargemacht. Er glaube, so Zulehner, „dass die Kirche hier schon weiter ist, als es viele sehen wollen - die Fallhöhe ist aber natürlich auch höher."

„Sollte ein derartiger Vorfall gemeldet werden, muss die Diözese binnen 24 Stunden reagieren“

Ermittlungen gegen Priester

Im Falle einer Verurteilung wegen des Besitzes von Kinderpornografie muss der Verdächtige mit einer Haftstrafe von bis zu zwei Jahren rechnen. Von der Diözese Graz-Seckau war der Priester bereits nach der Hausdurchsuchung beurlaubt worden. Derzeit warte die Diözese auf die Entscheidung der Staatsanwaltschaft, ob eine Anklage erhoben wird, teilte Diözesansprecher Thomas Stanzer mit. Komme es zu einem Strafverfahren, so sei auch ein kirchenrechtliches Verfahren absehbar. Im Falle der Erhärtung des Verdachts sei dann neben einem strafrechtlichen zusätzlich auch ein kirchenrechtliches Urteil zu erwarten, das der Schwere des zugrundeliegenden Deliktes entspricht.

(kap - sst)

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05. Dezember 2021, 17:00