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Schweiz: Abstimmung über Religionsgesetz im Herbst

Im Kanton Neuenburg geht es voran bezüglich der Abstimmung über das Gesetz zur Anerkennung neuer Religionsgemeinschaften. Nach Aussage der Staatskanzlei in Neuenburg sollen die Bürger am 26. September 2021 entscheiden.

Die betroffenen Religionsgruppen im Bereich der Freikirchen und der muslimischen Gemeinschaft wissen um das geplante Gesetz. Eine Sprecherin der kantonalen FDP erklärte gegenüber kath.ch, die Kontrolle der Unterschriften für das Referendum habe sich etwas verzögert. Notwendig wird die Abstimmung, weil die FDP und die SVP das Referendum ergriffen haben - erst nach Sammlung einer ausreichender Anzahl von Unterschriften kommt es auch zustande. Die Parteien seien nicht absolut gegen das neue Gesetz, sagen sie. Sie wünschten aber, dass es dem Volk zur Abstimmung vorgelegt und nicht an diesem vorbei verabschiedet werde, berichteten Medien. Die Parteien des linken Parteispektrums wollten das Gesetz ohne weitere Konsultationen verabschieden.

Konkordat mit dem Staat

Wie im Kanton Genf sind auch in Neuenburg Kirche und Staat getrennt. Die katholische, die reformierte und die christkatholischen Kirche im Kanton Neuenburg sind privatrechtlich als Vereine organisiert.

Sie haben ein Konkordat mit dem Staat, aufgrund dessen sie gemeinsam einen Staatsbeitrag erhalten, den sie untereinander aufteilen. Für die katholische Kirche sind das 400’000 bis 500’000 Franken pro Jahr.

Der Staat sendet jenen, die sich als katholisch erklären, und auch den Unternehmen eine Rechnung für einen freiwilligen Kirchenbeitrag zu und zieht diesen auch ein. „Jeder bestimmt aber, ob und wie viel er oder sie bezahlen will“, sagt RKZ-Generalsekretär Daniel Kosch gegenüber kath.ch.

Weitere Anerkennungen geplant

Der Kanton will nun weitere Religionsgemeinschaften anerkennen. Die drei öffentlich-rechtlich anerkannten Kirchen haben sich von Anfang an hinter dieses Anliegen gestellt. „Denn wir sind für die Religionsfreiheit offen“, sagt der scheidende Bischofsvikar für den Kanton Neuenburg, Pietro Guerini, auf Anfrage von kath.ch.

Der Kanton zählt aktuell gemäß eigenen Angaben weitere christliche, muslimische, buddhistische und jüdische Gemeinschaften sowie eine Bahaï-Gruppe. Das neue Gesetz käme dann diesen Gruppen zugute.

(kath.ch – sst)

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15. Juni 2021, 10:16