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Symbolbild: sexueller Missbrauch Symbolbild: sexueller Missbrauch 

D: Einheitliche Standards für Missbrauchsaufarbeitung

Einheitliche Standards der Missbrauchsaufarbeitung für alle Bistümer in Deutschland soll eine neue Abmachung zwischen der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) und dem Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs der Bundesregierung garantieren. Sie wurde an diesem Dienstag veröffentlicht und soll zeitnah unterzeichnet werden.


Johannes-Wilhelm Rörig ist der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs der deutschen Regierung. Er zeigte sich nach dem Entschluss der Bischöfe zu einer Gemeinsamen Erklärung „froh und erleichtert“, wie aus einer gemeinsamen Pressemeldung vom Dienstag hervorgeht.

„Die Bischöfe haben mit Verabschiedung der ,Gemeinsamen Erklärung‘ die unumkehrbare und verbindliche Entscheidung für eine unabhängige Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch im katholischen Bereich getroffen. Dafür haben Betroffene lange gekämpft. Ich bin sehr erleichtert, weil die Aufarbeitung jetzt in allen Bistümern nach einheitlichen Standards und Kriterien stattfinden kann. Transparenz, Einheitlichkeit und Betroffenensensibilität werden jetzt verbindlich. Die Ortsbischöfe sind nun aufgerufen, zügig die organisatorischen und finanziellen Voraussetzungen in ihren Bistümern zu schaffen, sodass die diözesanen Aufarbeitungskommissionen schnell ihre Arbeit aufnehmen können.“



Transparenz und Einheitlichkeit

Die aktuelle Abmachung schließt an die Erkenntnisse der interdisziplinären Studie „Sexueller Missbrauch an Minderjährigen durch katholische Priester, Diakone und männliche Ordensangehörige im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz“ (MHG-Studie) an. Die im September 2018 veröffentlichte Studie hatte unter anderem auf systemische Probleme der Kirche bei der Missbrauchsaufarbeitung verwiesen. Mit der neuen Abmachung geht es den Angaben nach nun um einen „gemeinsamen verbindlichen Rahmen“ für die weitere Missbrauchsaufarbeitung.


Einbindung von Betroffenen

Ziel der „Gemeinsamen Erklärung“ ist eine „umfassende, vergleichbare und abgestimmte Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs in den deutschen 
(Erz-)Diözesen. Hierzu sollen Strukturen etabliert werden, „die eine transparente und unabhängige Aufarbeitung gewährleisten sollen“. Ausdrücklich wird etwa die Einbindung von Betroffenen sowie deren Expertise verankert. Zugleich werde sichergestellt, „dass sämtliche bereits vorhandenen, zahlreichen diözesanen Anstrengungen zur Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs fortgesetzt und bereits gewonnene Erkenntnisse in den Prozess eingebracht werden.“

Gespräche seit Mai 2019

Seit Mai 2019 hatten Vertreterinnen und Vertreter der Deutschen Bischofskonferenz und der Unabhängige Beauftragte sowie die von ihm eingerichtete Arbeitsgruppe „Aufarbeitung Kirchen“ intensive Gespräche geführt. Als Ergebnis dieses Prozesses ist an diesem Dienstag die „Gemeinsame Erklärung über verbindliche Kriterien und Standards für eine unabhängige Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche in Deutschland“ veröffentlicht worden. Der Ständige Rat der Deutschen Bischofskonferenz hatte der Erklärung am vergangenen Montag in einer Sitzung zugestimmt.



„Weiterer Schub“ im Kampf gegen Missbrauch

Der DBK-Missbrauchsbeauftragte Bischof Stephan Ackermann erklärte laut dem Pressestatement: „Das gemeinsame Dokument wird den Bistümern bei ihren Bemühungen um Aufarbeitung helfen. Ich erwarte mir von der Gemeinsamen Erklärung einen weiteren Schub für die Aufdeckung und Bekämpfung sexualisierter Gewalt im Raum der Kirche.“

 Die darin vereinbarten Kriterien und Standards seien „ohne Vorbild in Deutschland“ und könnten „beispielgebend für andere gesellschaftliche Akteure“ sein, heißt es im gemeinsamen Pressestatement weiter.

Eckiger Tisch begrüßt Vereinbarung

Der Betroffenen-Verband Eckiger Tisch begrüßte die Vereinbarung in einer Presseerklärung. „Wir erwarten, dass sich alle Bischöfe auf die Einhaltung der definierten Standards verpflichten“, heißt es darin. Der Eckiger Tisch bemängelt, dass die Vereinbarung die Einrichtung von regionalen Kommissionen statt einer „nationalen Wahrheits- und Gerechtigkeitskommission“ vorsieht, wie sie der Eckige Tisch fordert: „Das wird ein Monitoring nicht erleichtern“, urteilt der Verein. Zudem fordert er die in Deutschland tätigen Ordensgemeinschaften dazu auf, sich der Vereinbarung anzuschließen. Auch deren Missions-Tätigkeiten im Ausland müssten einbezogen werden.  

Die seit Dienstag im Internet veröffentlichte Erklärung wird von Bischof Ackermann und Johannes-Wilhelm Rörig demnächst unterzeichnet.

(pm – pr)


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28. April 2020, 16:12