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Der Trierer Bischof Stephan Ackermann Der Trierer Bischof Stephan Ackermann  

Bischof Ackermann würdigt neue Missbrauchs-Normen aus Rom

Als einen Schritt nach vorn wertet der Missbrauchsbeauftragte der Deutschen Bischofskonferenz die neuen Regeln aus dem Vatikan zum Umgang mit Missbrauch.

Stefan von Kempis – Vatikanstadt

„Für mich reiht sich das Motu Proprio ein in die Reihe der Dokumente, die die Päpste herausgegeben haben, um noch konsequenter und präziser als bisher sexuellen Missbrauch zu bekämpfen.“ Das sagte der Bischof von Trier am Donnerstag im Interview mit Vatican News.

„Jetzt wird noch einmal die gesetzgeberische Funktion deutlich: Manches in diesem Dokument war bisher eher in Handreichungen oder Leitlinien, Rundschreiben der Glaubenskongregation enthalten. Das wird jetzt gesetzgeberisch deutlicher festgeschrieben.“

„Der Blick wird deutlicher auf höhere Geistliche gerichtet“

Aus Bischof Ackermanns Sicht seien drei Dinge am Motu Proprio neu: „Zum einen, dass jetzt bestimmte Dinge auch durch die Gesetzgebungs-Kompetenz des Papstes festgeschrieben werden. Zweitens werden Straftatbestände im kirchlichen Recht auch ausgeweitet – zum Beispiel erfasst das Motu Proprio auch Ordensangehörige, die keine Kleriker sind, das ist meines Erachtens neu. Und dann wird der Blick deutlicher auf höhere Geistliche gerichtet, sowohl was Straftaten als auch was Pflichtverletzungen betrifft.“

Hier können Sie unser ganzes Interview mit Bischof Ackermann hören.

Einen institutionalisierten Generalverdacht gegen Bischöfe sieht Ackermann in dem Text allerdings nicht. „Man sieht: Es gab bisher Lücken, gerade wenn es um die Verantwortung von Bischöfen und höheren Ordensoberen geht. Die werden mit dem Motu Proprio geschlossen.“

Staatliche Meldepflichten sind zu beachten

Eine allgemeine Anzeigepflicht für Missbrauch bei staatlichen Behörden, wie sie in den Medien immer wieder gefordert wird, sieht der Vatikan-Text nicht vor. Doch aus der Sicht von Bischof Ackermann ist das Motu Proprio in diesem Punkt „sehr klar“.

„Es wird deutlich gesagt, dass die Normen, die da formuliert sind, nicht konkurrieren dürfen und können mit den staatlichen Gesetzen – mit den Pflichten und Rechten, die da festgelegt sind. Gerade die Meldepflichten, die es in den Staaten gibt, sind nach staatlicher Gesetzgebung ganz klar zu beachten. Aber natürlich sind im zivilen Bereich die Gesetzeslagen unterschiedlich; in Deutschland etwa gibt es keine Anzeigepflicht. Dafür gibt es auch gute Gründe.“

Ein Einfallstor für Laien

Der Bischof weist auf die Leitlinien der Deutschen Bischofskonferenz hin. Darin sei festgeschrieben, „dass es nur ganz, ganz wenige Ausnahmen gibt, wo man davon absehen kann“. Das Vatikandokument versuche wohl, „in der globalen Perspektive die unterschiedlichen Gesetzeslagen zu berücksichtigen“.

Das Motu Proprio formuliert, dass bei Untersuchungsverfahren gegen Bischöfe „qualifizierte Personen“ mit einbezogen werden dürfen. Das sei durchaus ein Einfallstor für Laien: „Es werden ja auch ausdrücklich Laien genannt. Das Entscheidende ist hier die Qualifikation und nicht irgendein kirchlicher Status. Das, meine ich, ist eine Neuheit, die hiermit offiziell eingetragen ist.“

(vatican news)

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09. Mai 2019, 13:39