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Kardinal Christoph Schönborn Kardinal Christoph Schönborn 

Österreich: Schönborn begrüßt Visitation der Diözese Gurk

Kardinal Christoph Schönborn begrüßt die vom Vatikan angeordnete Visitation der Diözese Gurk-Klagenfurt durch den Salzburger Erzbischof Franz Lackner. Schönborn sei dankbar, dass Rom so rasch und klar eine Entscheidung getroffen habe, so der Kardinal nach Bekanntwerden der römischen Anweisung im Interview mit Kathpress.

Der Salzburger Erzbischof Lackner werde nun als päpstlicher Beauftragter die gegen Bischof Alois Schwarz erhobenen Vorwürfe prüfen und sich die aktuellen Vorgänge in der katholischen Kirche in Kärnten genau ansehen.

Die nun eingeschlagene Vorgangsweise sei richtig, zeigte sich der Vorsitzende der Österreichischen Bischofskonferenz überzeugt. Wenn gegen einen Bischof Vorwürfe vorliegen, sei der Vatikan die zuständige Instanz, um dies zu prüfen. Der Salzburger Erzbischof Franz Lackner sei zudem von Rom „trefflich gewählt“, sei dieser doch als Metropolit der Salzburger Kirchenprovinz, zu der auch die Diözese Gurk-Klagenfurt gehört, von der Kirchenordnung her der „nächst Übergeordnete“.

Konflikt zwischen Bischof und Diözesanadministrator

Zum Beschluss einer Visitation in Kärnten kam es, nachdem der Konflikt zwischen dem Gurker Diözesanadministrator Engelbert Guggenberger und Bischof Alois Schwarz immer mehr eskalierte. Trotz einer gegenteiligen Weisung aus dem Vatikan gab Guggenberger mit seinem Domkapitel eine Pressekonferenz, in der er schwere Vorwürfe gegen Bischof Schwarz erhob. Dem Bischof wird vorgeworfen, im wirtschaftlichen Bereich und persönlichem Umfeld falsch gehandelt zu haben.

Daraufhin hat Papst Franziskus diese Woche den 62jährigen Salzburger Erzbischof Lackner zum Apostolischen Visitator für die Diözese Gurk ernannt, wie die Erzdiözese Salzburg am Donnerstag mitteilte. Erzbischof Lackner werde ein gutes Team für die Visitation zusammenstellen, „viel zuhören, hinschauen, sich ein Urteil bilden und dann nach Rom berichten“, hieß es in der Mitteilung aus Salzburg. So könne es auf einem „geordneten Weg“ zu einer Klärung kommen.

Im Zentrum stehe dabei „die Sorge für den Glauben des Volkes Gottes und die Wiederherstellung des Vertrauens in seine Hirten. Mit der Prüfung von übergeordneter Stelle soll eine gute pastorale Entwicklung ermöglicht werden.“

(kap- mg)

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21. Dezember 2018, 09:28