Suche

Plakat mit dem Papst Plakat mit dem Papst 

Schweiz: Nuntius interveniert wegen „Vollgeld-Initiative“

Die „Vollgeld-Initiative“, über welche die Schweizer am 10. Juni abstimmen, wird Thema im Vatikan. Die Initianten werben mit einem Porträt von Papst Franziskus für ihr Anliegen. Der Apostolische Nuntius in der Schweiz, Thomas E. Gullikson, will überprüfen, ob sie die Genehmigung für die Bildnutzung eingeholt haben.

Gegenüber dem TV-Sender „Tele Bärn“ erklärte der Nuntius am Samstag, er habe bisher nichts von einem entsprechenden Faltblatt gewusst. Die Initianten des Volksbegehrens hätten die Nuntiatur nicht kontaktiert. Das Bild von Papst Franziskus erscheint in einem Werbefaltblatt der Initiative in großem Format.

Zudem wird der Papst mit dem Satz zitiert: „Nein zu einem Geld, das regiert, statt zu dienen.“ Das Faltblatt verweist auf das Apostolische Schreiben „Evangelii Gaudium“. In diesem habe der Papst die „Herrschaft des Geldes“ kritisiert und „damit eine gute Begründung für die Vollgeld-Initiative“ geliefert. In einem Kampagnen-Video heißt es, „der Papst würde wohl die Vollgeld-Initiative annehmen“.

Er werde mit einer Anfrage in Rom überprüfen, ob die Hersteller des Faltblatts die Genehmigung hatten, das Bild des Papstes zu nutzen, sagte Erzbischof Gullikson gegenüber „Tele Bärn“. Die Initiatoren haben die Aktion nicht abgesprochen, erklärten diese gegenüber dem Sender.

Die „Vollgeld-Initiative“ will, dass künftig nur die Schweizer Nationalbank elektronisches Buchgeld herstellt. Andere Banken dürften kein eigenes Geld mehr erzeugen, sondern nur noch Geld verleihen, das sie von Sparern, anderen Banken oder der Nationalbank zur Verfügung gestellt bekommen.

Heute sind gemäß der Initianten nur Münzen und Banknoten „gesetzliches Zahlungsmittel“. Diese machten aber nur zehn Prozent der umlaufenden Geldmenge aus. Zirka neunzig Prozent seien elektronisches Geld („Buchgeld“), das die Banken per Knopfdruck selber schaffen, um damit ihre Geschäfte zu finanzieren.

Die meisten Leute gingen heute davon aus, dass die Guthaben auf einem Bankkonto echtes Geld seien. Ein Konto sei jedoch „bloß eine Forderung des Kunden an die Bank, ihm Bargeld auszuzahlen“. Es handle sich somit nicht um „echtes Geld“. Mit der Vollgeld-Initiative werde das elektronische Geld auf den Bankkonten zum gesetzlichen Zahlungsmittel, heißt es weiter.

(kath.ch – mg)

Danke, dass Sie diesen Artikel gelesen haben. Wenn Sie auf dem Laufenden bleiben wollen, können Sie hier unseren Newsletter bestellen.

13. Mai 2018, 16:12