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Kirchliches Arbeitsrecht: ein Kreuz? Kirchliches Arbeitsrecht: ein Kreuz? 

Nach EU-Urteilen: Kirche präzisiert Anforderungen an Mitarbeiter

Nach den jüngsten arbeitsrechtlichen Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) klären die Deutsche Bischofskonferenz und der Deutsche Caritasverband die jeweiligen besonderen Anforderungen an Mitarbeiter kirchlicher Einrichtungen.

Zu erwarten sei „kein Masterplan", aber zumindest stabile Richtlinien, sagte der Direktor des Instituts für Staatskirchenrecht der Diözesen Deutschlands, Ansgar Hense, am Mittwochabend in der Berliner Katholischen Akademie. In Deutschland haben die beiden großen Kirchen und ihre Wohlfahrtsverbände rund 1,3 Millionen Beschäftigte. Sie dürfen ihren Mitarbeitenden dienstrechtlich bestimmte Auflagen machen, wenn diese religiös begründet sind.

Der EuGH befasste sich in den vergangenen Monaten in zwei Fällen mit dem kirchlichen Arbeitsrecht in Deutschland. So ging es in einem Fall um eine konfessionslose, abgewiesene Bewerberin für eine Stelle beim Evangelischen Werk für Diakonie und Entwicklung. Der EuGH urteilte, dass kirchliche Arbeitgeber nicht bei jeder Stellenausschreibung eine bestimmte Religionszugehörigkeit fordern dürften.

In einem weiteren Fall veröffentlichte der EuGH-Generalanwalt Melchior Watelet an diesem Donnerstag seine Schlussanträge. Es geht um den früheren Chefarzt eines katholischen Krankenhauses in Düsseldorf, der seine Stelle nach einer Scheidung und standesamtlichen Wiederheirat verlor. Nach katholischem Eherecht ist eine solche Wiederheirat nicht erlaubt. Nach Auffassung des Generalanwalts war die Kündigung jedoch nicht rechtens. Ihr stehe das EU-rechtliche Verbot der Diskriminierung wegen Religion entgegen. Die Anforderung, dass ein katholischer Chefarzt den „heiligen und unauflöslichen Charakter" der Ehe nach dem Verständnis seiner Kirche beachte, stelle keine „echte berufliche Anforderung" dar, heißt es in den Schlussanträgen zur Begründung. Sie sind richtungsweisend, jedoch nicht bindend für die Richter. Das Urteil wird in den kommenden Wochen erwartet.

(kna – gs)

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31. Mai 2018, 14:04