An der Päpstlichen Universität Urbaniana, Archivbild An der Päpstlichen Universität Urbaniana, Archivbild 

Vatikan: Bildungskongregation gibt drei Instruktionen heraus

Die neuen Regelungen betreffen kirchliche Hochschulinstitute und deren eventuelle Inkorporierung, Aggregation und Affiliation. Es handelt sich bei den betroffenen Instituten in erster Linie um solche, die in verschiedener Weise an eine kirchliche Fakultät angeschlossen sind, um dadurch einen akademischen Grad verleihen zu können.

Die von der Kongregation veröffentlichten Dokumente reihen sich ein in die Reform kirchlicher Hochschulen, die durch die Apostolische Konstitution Veritatis Gaudium vom 8. Dezember 2017 angestoßen wurde. Ihnen liegt die Absicht zugrunde, „Netzwerke“ zu fördern und zu diesem Zweck nicht nur Doppelungen in universitären Curricula zu vermeiden, sondern Exzellenzen unter den Instituten adäquat zu fördern. „Eine anspruchsvolle Aufgabe“, so liest man im Text, „für die Disziplinen, die in den kirchlichen Studien behandelt werden, sowie für die Institutionen selbst.“ Die Instruktionen sollten dabei helfen, „sowohl für den Fortschritt dieser Institute als auch deren vorteilhafte Verteilung in den verschieden Orten der Welt zu sorgen“. 

Heutige Herausforderungen annehmen

Einrichtungen im deutschsprachigen Raum sind dem Vernehmen nach nicht betroffen, auch der Text der Instruktionen liegt bislang nicht in deutscher Sprache vor. Wie Erzbischof Vincenzo Zani, Sekretär der Kongregation für das katholische Bildungswesen, gegenüber Vatican News betonte, liege den Instruktionen die Absicht zugrunde, „die heutigen Herausforderungen anzunehmen“ und das System der kirchlichen Ausbildung dem Streben der Kirche nach einer „neuen Missionarität“ anzupassen. Unter anderem wird durch die Regelungen ermöglicht, dass an den betroffenen Instituten nun auch Studenten aufgenommen werden können, die nicht Priester werden wollen. 

Die Dokumente der Kongregation kreisen um drei Schlüsselworte: Aggregation, Inkorporation und Affiliation der Institute. Alle drei Änderungen bedürfen der Bewertung und Zustimmung der Bildungskongregation und werden zunächst per Dekret für fünf Jahre genehmigt - ad quinquennium experimenti gratia. Die Genehmigung kann anschließend für weitere fünf Jahre bestätigt oder zurückgezogen werden. Die Instruktionen treten mit dem ersten Tag des akademischen Jahres 2021-2022 oder des akademischen Jahres 2022 in Kraft, abhängig von den akademischen Kalendern der einzelnen Regionen. 

Einrichtungen in allen Teilen der Welt betroffen

Mehr als 100 der insgesamt über 400 vor allem in Asien und Afrika gelegenen, an kirchliche Hochschulen gebundenen Institute gehören zur Päpstlichen Universität Urbaniana, erläutert Erzbischof Zani. Diese wiederum gehört zur vatikanischen Missions-Kongregation. Auch in Lateinamerika, Polen und Italien ist eine solche Form der Bindung philosophisch-theologischer Studien an Theologische Fakultäten vor allem unter Priesterseminaren weit verbreitet. Schließlich regeln die neuen Instruktionen, dass solche Institute eine eigene Rechtspersönlichkeit erhalten müssen, um in ihrer akademischen Arbeit von den Priesterseminaren unabhängiger zu sein. 

(vatican news/kna - cs)

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09. Dezember 2020, 16:03