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Ein ukrainisch griechisch-katholischer Priester Ein ukrainisch griechisch-katholischer Priester 

Motu proprio: Auch Ostkirchen müssen geweihtes Leben durch Vatikan billigen lassen

Papst Franziskus hat mit dem Motu proprio „Ab initio“ die kirchenrechtlichen Normen der katholischen Ostkirchen geändert, bei denen es um die Anerkennung neuer Formen des Ordenslebens geht. Damit passt er das Kirchenrecht für die Ostkirchen an jenes für die Kirche des lateinischen Ritus an. Künftig soll die Zulassung neuer Gemeinschaften durch den Heiligen Stuhl erfolgen und nicht mehr einzig auf den Ortsbischof beschränkt bleiben.

Mario Galgano und Alessandro De Carolis - Vatikanstadt

Die neue Regelung wurde für die Kirche des lateinischen Ritus bereits vor einem Monat verkündet. Das neue Dokument, das an diesem Montag veröffentlicht wurde, entspricht deshalb in Form und Inhalt dem vom vergangenen 4. November mit dem Titel „Authenticum charismatis“, mit dem Franziskus die Anerkennung von Gemeinschaften des geweihten Lebens in der Kirche des lateinischen Ritus neu regelt.

Zum Nachhören - was das neue Motu proprio beinhaltet

Mit dem Apostolischen Schreiben in Form eines Motu proprio (Papstschreiben) mit dem Titel „Ab initio“ beschloss nun der Papst, die Anerkennung neuer geistlicher Gemeinschaften bei den Ostkirchen ebenfalls durch den Apostolischen Stuhl vorzuschreiben. Das neue Motu proprio bekräftigt somit, dass „der Apostolische Stuhl sowohl für die Begleitung der Bischöfe im Untersuchungsprozess zuständig ist, der zur kirchlichen Anerkennung eines neuen Instituts oder einer neuen Gesellschaft führt, als auch für das endgültige Urteil über die Echtheit des Zwecks der Gemeinschaft verantwortlich ist“, heißt es in dem Schreiben.

Keine unterschiedliche Situationen schaffen

Gegenüber Radio Vatikan erläutert der Sekretär der Kongregation für die Ostkirchen, Monsignore Giorgio Demetrio Gallaro, die Bedeutung der Änderung:

„Mit der Veröffentlichung des Apostolischen Schreibens ,Authenticum Charismatis´, das einige der Regeln des lateinischen Kirchenrechts von 1983 modifiziert, hat der Papst festgelegt, dass für die Errichtung eines neuen Instituts des geweihten Lebens die vorherige Genehmigung des Heiligen Stuhls notwendig ist. In dieser Hinsicht denke ich, dass der Heilige Vater es für dringend und angebracht hält, dass auch die katholischen Ostkirchen mit dem Apostolischen Schreiben ,Ab Initio´ über ein solches Gesetzgebungsinstrument verfügen. Die kirchliche Gesetzgebung der gesamten katholischen Kirche, des Ostens und des Westens, soll damit auf die gleiche Linie gebracht werden. Dies ist das Ziel dieses Motu proprio, das den Ostkirchen gewidmet ist. Es geht also darum, keine unterschiedlichen Situationen zu schaffen.“

Seit Zweiten Vatikanum viele neue Institute gegründet

Der Ostkirchen-Fachmann erläutert auch, dass es seit dem Zweiten Vatikanischen Konzil viele neue Formen des geweihten Lebens und der Institute gegeben habe. Dies gelte sowohl in der Kirche des lateinischen Ritus als auch bei den Ostkirchen. Manchmal habe es auch Überschneidungen gegeben: Gemeinschaften also, die sowohl im Westen als auch bei einigen Ostkirchen „beheimatet“ sind. Der Sekretär der Ostkirchenkongregation erläutert:

„Um dies zu vermeiden, wird daher von nun an die vorherige Genehmigung des Apostolischen Stuhls erforderlich sein, in unserem Fall durch die Kongregation für die Ostkirchen, und für die lateinische Kirche durch die Kongregation für die Institute des geweihten Lebens und die Gesellschaften des apostolischen Lebens. Dies ist der Hauptgrund für diese Änderung der kirchlichen Gesetzesgebung.“

Man müsse hinzufügen, dass allgemein in den katholischen Ostkirchen die Gemeinschaften des geweihten Lebens „etwas weniger verbreitet“ seien als in der lateinischen Kirche, erläutert Monsignore Gallaro. Grund hierfür sei, dass viele Ostkirchen bis in die 1950er Jahre eine ausgeprägtere monastische Präsenz hatten und dies bis heute das spirituelle Leben in jenen Kirchen prägt.

Die Biritualisten

Mit dem von Pius XII. erlassenen Motu proprio über das Ordensleben hätten sich „leider“ viele „dieser östlichen monastischen Institute für eine Form des Ordenslebens“ entschieden, die nicht dem Sinn des geweihten Lebens in der gleichen Weise entspricht, wie es in der westlichen Kirche derzeit verbreitet ist, erläutert Gallaro weiter. Einfacher ausgedrückt: in den Ostkirchen gibt es wenige Ordensgemeinschaften - und die wenigen, die es gibt, stützen sich vor allem auf alte, monastische Traditionen wie die des heiligen Basilius. Gemeinschaften wie die Jesuiten sind seltener vorhanden.

Oftmals wechseln „Ostkirchler“, die beispielsweise dem Jesuitenorden beitreten wollen, zur lateinischen Kirche oder sind als Priester sogenannte „Biritualisten“; feiern also die Liturgie sowohl nach lateinischem als nach byzantinischem Ritus.

(vatican news)

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07. Dezember 2020, 13:13