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Österreich: Ab Montag keine öffentlichen Gottesdienste

Aufgrund des neuerlichen Lockdowns werden in der katholischen Kirche ab Montag bis 17. Januar keine öffentlichen Gottesdienste mehr stattfinden.

Somit gelten mit Wochenbeginn auch im kirchlichen Bereich die pandemiebedingten Einschränkungen, nachdem am Stephanstag und am Sonntag noch öffentliche Gottesdienste gefeiert werden konnten. „Die Kirchen stehen tagsüber weiterhin für das persönliche Gebet offen“, hält die aktuelle Rahmenordnung der Bischofskonferenz dazu fest.

Darüber hinaus ist die Feier nicht öffentlich zugänglicher Gottesdienste im kleinsten Kreis an Sonn- und Wochentagen unter bestimmten Bedingungen zulässig. Die neuen Regelungen entsprechen weitgehend jenen, die bereits beim zweiten Lockdown vom 17. November bis 6. Dezember gegolten haben.

Grundlage für die neuerlichen Einschränkungen ist eine Vereinbarung, die am Montag von den 16 gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften mit Kultusministerin Susanne Raab getroffen worden war. In der Folge hatte die Bischofskonferenz noch am selben Tag eine neue Rahmenordnung zur Feier der Gottesdienste veröffentlicht.

Lackner: Im Lockdown die Hoffnung stärken

„Wie in vielen europäischen Ländern tritt auch bei uns kurz nach Weihnachten erneut ein Lockdown in Kraft. Aufgrund der ernsten Situation sind alle aufgefordert, ihren Beitrag zu leisten. Daher werden die staatlichen Maßnahmen zur Überwindung der Corona-Pandemie von der katholischen Kirche wie bisher mitgetragen“, erklärte der Vorsitzende der Bischofskonferenz, Erzbischof Franz Lackner, gegenüber Kathpress.

Auch und gerade während des Lockdowns gehe das christliche Leben weiter, so der Erzbischof: „Die Kirchen bleiben zum persönlichen Gebet offen und im kleinsten Kreis wird stellvertretend für die Gemeinde der Gottesdienst gefeiert und vielfach im Internet übertragen. Vor allem sollen wir in den nächsten Wochen daheim unseren Glauben leben. Wer miteinander betet, hält zusammen, auch wenn es schwierig wird. Dieses Wort von Mutter Teresa hat sich schon so oft bewahrheitet. Beten stärkt den Frieden und gibt Hoffnung.“

Erzbischof Lackner
Erzbischof Lackner

Gottesdienste im kleinsten Kreis

Detaillierte Regeln gibt es für „nicht öffentlich zugängliche Gottesdienste“. Sie können von fünf bis höchstens zehn im Vorhinein namentlich festgelegte Personen inklusive des Vorstehers stellvertretend für die ganze Gemeinde gefeiert werden. Dabei muss „Vorkehrung dafür getroffen werden, dass sich für die Dauer der Feier keine weiteren Personen im Kirchenraum aufhalten“, heißt es ausdrücklich.

Wie bisher ist beim Gottesdienst ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten und ein Mund-Nasenschutz zu tragen. Wenn für das Wahrnehmen eines liturgischen Dienstes etwa durch einen Priester das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes zeitlich begrenzt nicht möglich ist, sind zur Kompensation größere Sicherheitsabstände einzuhalten.

Der Gottesdienst soll in der gebotenen Kürze gefeiert werden. „Innerhalb der Gruppe der fünf bis höchstens zehn Mitfeierenden ist nur der Gesang von Solisten bzw. Kantoren zulässig, die wenigstens die notwendigen Gesänge übernehmen sollen“, heißt es im Blick auf die Gottesdienstgestaltung. An die Stelle der übrigen Gesänge solle Instrumentalmusik treten, wobei ein Zusammenwirken von Vokal- und Instrumentalsolisten mit bis zu fünf Personen möglich ist.

Wer zur Feier gemeldet ist, muss beim Betreten des Kirchenraums die Hände desinfizieren. Wer krank ist, sich krank fühlt oder bei wem der Verdacht auf eine ansteckende Erkrankung besteht, darf nicht teilnehmen.

Keine Mundkommunion

Nach wie vor darf man sich beim Gottesdienst zum Friedensgruß nicht die Hand reichen. Detaillierte Regel gibt es rund um den Kommunionempfang: So müssen die Hostien während der Messe bis zur Kommunionspendung zugedeckt sein. Kurz vor dem Austeilen der Hostien muss der Priester den Mund-Nasenschutz anlegen und bei der Kredenz im Altarraum die Hände gründlich waschen oder desinfizieren. Beim Kommuniongang ist der Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Es ist nur mehr die Handkommunion möglich.

Taufen und Trauungen verschieben

Während des Lockdowns sind Taufen und Trauungen auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben. Zur Feier des Begräbnisses sind bis zu 50 Personen zugelassen. Dies gilt auch für Gottesdienste - also die Messfeier oder Wort-Gottes-Feier - unmittelbar vor oder nach der Bestattung. Weiterhin kann die „Beichte nur außerhalb des Beichtstuhles“ stattfinden, bevorzugt in einem ausreichend großen und gut durchlüfteten Raum, in dem ein Mindestabstand von zwei Metern gewahrt wird, so die Rahmenordnung. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes und eine die Personen trennende Plexiglasscheibe auf einem Tisch werden empfohlen.

Für Kranke und Sterbende bleibt die Möglichkeit der seelsorglichen Begleitung unter Einhaltung strenger Hygieneregeln nach Maßgabe der jeweiligen Einrichtung gewährleistet. Bei der Krankenkommunion und beim Viaticum (Wegzehrung) außerhalb von Krankenhäusern und Pflegeheimen muss im Vorfeld der Besuch mit den Angehörigen gut besprochen und vorbereitet werden, um die Hygieneregeln einhalten zu können.

(kap – sk)
 

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27. Dezember 2020, 10:20