Corona-Maßnahmen in einer Salzburger Kirche Corona-Maßnahmen in einer Salzburger Kirche 

Österreich: Corona-Vorsichtsmaßnahmen bei Gottesdiensten verschärft

Die Kirchen und Religionsgesellschaften verschärfen in Absprache mit dem Kultusministerium ihre Corona-Schutzmaßnahmen für öffentliche Gottesdienste, die weiterhin möglich sind. Die wichtigste Änderung ist, dass ab Dienstag ein Mindestabstand von 1,5 Metern bei Gottesdiensten einzuhalten ist. Wie bisher ist dabei ein Mund-Nasenschutz zu tragen.

Die Vereinbarung wurde am Sonntag geschlossen und tritt so wie die von der Regierung angekündigten Restriktionen zum zweiten Lockdown mit 3. November 0.00 Uhr in Kraft. Die Konkretisierung der neuen Maßnahmen für den Bereich der katholischen Kirche ist bereits in Arbeit und soll möglichst rasch abgeschlossen sein. Das erklärte der Vorsitzende der Bischofskonferenz, Erzbischof Franz Lackner, am Sonntag im Interview mit Kathpress.

Die neue Vereinbarung der Kirche mit der Bundesregierung ermögliche weiterhin den Menschen, „ihr Grundrecht auf Religionsfreiheit auch angesichts der besorgniserregenden Corona-Lage in verantwortungsvoller Weise auszuüben“, betonte der Salzburger Erzbischof und sagte: „Der gemeinsam gelebte Glaube soll uns dazu befähigen, denen beizustehen, die von der Pandemie und ihren Auswirkungen besonders betroffen sind. Christliche Nächstenliebe muss sich in diesen Tagen im rücksichtsvollen Schutz der Mitmenschen und in aufmerksamer Hilfe für Bedürftige bewähren.“

„Es ist wichtig, dass eine gemeinsame Religionsausübung in Form von öffentlichen Gottesdiensten weiterhin möglich sein wird“

Weitere Maßnahmen gplant


„Darüber hinaus werden die Kirchen und Religionsgesellschaften weitere Maßnahmen zur Eindämmung des Virus setzen“, legt die Vereinbarung fest. Als Beispiele werden der Einsatz von Online-Angeboten, die kürzere Dauer von Gottesdiensten und die Absperrung jeder zweiten Kirchenbank genannt.

Aufgrund der neuen Vereinbarung muss auch die österreichweit geltende Rahmenordnung der Bischofskonferenz geändert werden. Sie wurde in den letzten Wochen bereits mehrfach angepasst. Bisher gilt für Gottesdienste im Innenbereich ein Mindestabstand von einem Meter und das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Detaillierte Regeln gibt es etwa für den Kommunionempfang und für die Einschränkungen beim Singen. Bei Feiern aus einmaligem Anlass wie etwa bei der Taufe, Erstkommunion und Firmung sind eigens Präventionskonzepte zu erstellen. Darüber hinaus haben die Bischöfe verfügt, dass heuer zu Allerheiligen und Allerseelen keine gemeinschaftlichen Friedhofsfeiern und Gräbersegnungen stattfinden.

(kap - cs)

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02. November 2020, 10:20