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Schweiz: Zwei Islamisten vor Gericht

Am eidgenössischen Bundesstrafgericht beginnt an diesem Montag der Prozess gegen zwei IS-Anhänger. Der Hauptangeklagte hat sich in der Befragung reuig gezeigt.

Der 34 Jahre alte Hauptangeklagte hielt sich gemäss Anklageschrift der Bundesanwaltschaft (BA) von Mitte November bis 9. Dezember 2013 in Syrien auf. Dort soll er sich einer der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) angehörenden Kampftruppe angeschlossen haben. Er habe dort bewaffnete Wachdienste und Kampfeinsätze geleistet.

Kampfsportschule gegründet

Wieder in der Schweiz gründete der Syrien-Rückkehrer zusammen mit dem zweifachen Thaibox-Weltmeister Valdet Gashi in Winterthur die Kampfsportschule MMA Sunna. Zudem leitete der angeklagte Winterthurer das Projekt Lies! in der Schweiz.

Die dadurch geschaffenen Strukturen und Kontakte soll der 34-Jährige genutzt haben, um Anhänger für den IS anzuwerben. Die Anklageschrift zählt fünf Personen auf, die schliesslich nach Syrien reisten, um sich dem IS anzuschliessen.

International vernetzt

Genannt wird Valdet Gashi, der mutmasslich im Juli 2015 bei einem Einsatz in Syrien umgekommen ist. Aber auch ein damals noch minderjähriges Geschwisterpaar aus Winterthur soll unter dem Einfluss des Angeklagten seine Reise nach Syrien angetreten haben.

Laut Anklage unterhielt der 34-Jährige Kontakte zu einflussreichen Vertretern des salafistischen Islams in verschiedenen Ländern. Darunter befindet sich Hussein Bosnic, der in Bosnien-Herzegowina 2015 wegen terroristischer Verbrechen zu sieben Jahren Freiheitsstrafe verurteilt wurde. Es werden aber auch Kontakte zu Salafisten in Nürnberg/Deutschland und Österreich genannt.

Die BA wirft dem Winterthurer Beteiligung an einer kriminellen Organisation vor. Zudem wird ihm zur Last gelegt, den Straftatbestand der Gewaltdarstellungen zu erfüllen. Auf seinem Handy wurden lauf Anklageschrift Videos von brutalen Hinrichtungen sichergestellt.

Der größte Fehler seines Lebens

Der als Emir von Winterthur bekannt gewordene Hauptangeklagte habe sich in seiner Befragung vor dem Bundesstrafgericht reuig gezeigt. Der heute 34-Jährige gab vor dem Bundesstrafgericht zu, etwa in der Zeit zwischen 2012 und 2014 das Gedankengut des Islamischen Staats geteilt zu haben. Damit habe er jedoch abgeschlossen. Mit den Leuten von damals habe er nichts mehr zu tun. Das sei der größte Fehler seines Lebens gewesen.

Zu seinen persönlichen Verhältnissen wollte der Angeklagte nichts sagen. Er begründete dies damit, dass er und seine Familie wegen des medialen Echos große Probleme gehabt hätten. Aus den dennoch vom vorsitzenden Richter gestellten Fragen ging jedoch hervor, dass der Angeklagte und seine Familie von der Sozialhilfe leben und er Schulden hat. Der 34-Jährige wurde 2016 wegen Betrugs zu einer Geldstrafe verurteilt.

Keine Aussagen wollte der Angeklagte zudem zu seiner zweiten Frau machen, mit welcher er gemäss Gericht nach islamischem Recht verheiratet ist und mit der er eine Tochter hat. Der Angeklagte ist auch offiziell verheiratet. Aus dieser Ehe hat er ebenfalls eine Tochter.

Beziehung zu Minderjähriger

Dem zweiten, heute 37-jährigen Angeklagten wirft die BA zusätzlich zu den genannten Delikten sexuelle Handlungen mit Kindern und Pornographie vor. Der Mann unterhielt eine intime Beziehung mit der damals noch Minderjährigen, die mit ihrem Bruder nach Syrien reiste.

Der verheiratete schweizerisch-mazedonische Doppelbürger soll die Jugendliche im Oktober 2014 nach islamischem Recht geheiratet und dazu gebracht haben, im Dezember 2014 nach Syrien zu reisen. Sein eigener Versuch, dorthin zu gelangen scheiterte. Die mazedonische Polizei nahm ihn fest.

Auf dem Handy des Angeklagten fand die BA nicht nur Fotografien von Gewaltdarstellungen. Auf dem Gerät befanden sich auch Bilder, die sexuelle Handlungen zwischen Menschen und Tieren zeigen und Fotos sexueller Gewalt gegen junge Frauen.

Strafanträge noch nicht bekannt

Die BA wird die beantragten Strafen erst an der Hauptverhandlung bekannt geben. Die Untersuchungskosten des vorliegenden Verfahrens belaufen sich gemäss Anklageschrift auf rund 560’000 Franken. Davon sollen die Angeklagten auf Antrag der BA 450.000 Franken bezahlen.

(sda/kath.ch - mg)

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10. August 2020, 13:22