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Schweiz: Bundesgericht bestätigt Strafe für Flüchtlingshelferin

Die Flüchtlingshelferin Anni Lanz ist vor dem eidgenössischen Bundesgericht mit einem Antrag auf Freispruch gescheitert. Sie habe rechtswidrig gehandelt, urteilten die Richter.

Die frühere Generalsekretärin von „Solidarité sans frontières“ hatte im Februar 2018 versucht, einen afghanischen Asylbewerber in die Schweiz zurückzubringen, der nach Italien ausgeschafft worden war. Die beiden wurden jedoch beim Grenzübergang Gondo im Südschweizer Kanton Wallis im Auto eines weiteren Fluchthelfers von der Polizei angehalten.

Das Walliser Kantonsgericht verurteilte die Menschenrechtsaktivistin wegen Förderung der illegalen Einreise zu einer Geldstrafe von 800 Franken (744 Euro) und legte ihr die Verfahrenskosten von 1.400 Franken (1.300 Euro) auf. Gegen dieses Urteil legte die 74-jährige Baslerin Rekurs ein. In einem am Freitag veröffentlichten Urteil lehnte das Bundesgericht einen Freispruch für die Menschenrechtsaktivistin ab. Die Richter kamen zum Schluss, dass Lanz rechtswidrig gehandelt habe, indem sie ein ordnungsgemäß abgeschlossenes Ausschaffungsverfahren ignoriert habe.

Muss geholfen werden

„Wenn jemand in Not ist, muss ihm geholfen werden“, sagt Anni Lanz im Gespräch mit dem Schweizer Nachrichtenportal kath.ch. Und das Urteil des Bundesgerichts? Beeindruckt die bekannteste Fluchthelferin der Schweiz wenig. Lanz wörtlich: „Ich habe Momente erlebt, wo die Schweiz sehr hilfsbereit war. Das war beim Ungarn-Aufstand. Oder als die tibetischen Flüchtlinge in die Schweiz kamen. Da war die Schweiz sehr viel offener. Heute ist die offizielle Migrationspolitik gegenüber Flüchtlingen sehr negativ. Hier zeigt sich die egoistische Seite der Menschen.“

(kath.ch – mg)

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08. August 2020, 10:47