Josef Marketz wird am 2. Februar zum Bischof geweiht Josef Marketz wird am 2. Februar zum Bischof geweiht 

Österreich: Schwarz kommt nicht

Bischof Alois Schwarz wird am 2. Februar nicht in Klagenfurt an der Weihe seines Nachfolgers Josef Marketz zum Bischof der Diözese Gurk-Klagenfurt teilnehmen. Das hat er am Montag im APA-Interview bestätigt.

Am 2. Februar solle es „um ein Glaubensfest für die Diözese, den Bischof und die Menschen in Kärnten gehen, nicht um meine An- oder Abwesenheit“, so Schwarz wörtlich.

Der St. Pöltner Bischof verwies auf die Vorwürfe und Ermittlungen gegen sich und erklärte wörtlich: „Wie bereits in der Vergangenheit mehrfach betont, tut es mir aufrichtig leid, wenn durch meine Arbeit mit Gremien und Räten oder durch die Entscheidungen auf Leitungsebene Unklarheiten entstanden oder Unfrieden gestiftet wurden. Meine Entschuldigung gilt, wie beim Abschiedsgottesdienst betont, den vielen engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiterinnen im Bistum und der Diözese, die von dieser Unruhe betroffen waren und sind.“

Schwarz hofft für dieses Jahr auf Abschluss der Ermittlungen

Schwarz betonte weiter, er habe Josef Marketz als seelsorgerisch und menschlich denkenden und handelnden Priester kennengelernt und viele Jahre mit ihm Seite an Seite gearbeitet. Aus diesem Grund habe er auch mit ihm gesprochen und ihm seine Beweggründe genannt, die ihn dazu veranlasst hätten, nicht an der Bischofsweihe teilzunehmen.

Bischof Schwarz betonte, er hoffe darauf, dass die Ermittlungen gegen ihn in diesem Jahr abgeschlossen würden. Danach werde es ihm ein Anliegen sein, gemeinsam mit dem neuen Bischof von Gurk-Klagenfurt an einer Lösung der Situation zu arbeiten.

Finanzstrafverfahren teilweise eingestellt

Am Wochenende war bekannt geworden, dass Teile des nach einer Selbstanzeige des Bistums Gurk laufenden Finanzstrafverfahrens gegen Bischof Schwarz von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) eingestellt wurden. Das berichtete die „Kleine Zeitung“. Eingestellt wurden laut WKStA-Sprecherin Elisabeth Täubl die Ermittlungen wegen des Verdachts der Hinterziehung von Grunderwerbssteuer. Es gebe keine gerichtliche Zuständigkeit, weil der strafbestimmende Wertbetrag unter 100.000 Euro liegt. Der zweite Teil des Finanzstrafverfahrens betrifft den Verdacht der Hinterziehung von Körperschaftssteuer, hier laufen die Ermittlungen noch. Es geht um die Geldflüsse rund um den Verkauf von drei Wohnungen in Pörtschach am Wörthersee im Jahr 2013.

Weiter warten heißt es bei den anderen Vorwürfen gegen den Bischof. Sowohl beim Betrugsverdacht im Zusammenhang mit dem Pachtvertrag für ein Schloss als auch wegen des Untreueverdachts bei Dienstverträgen von Mitarbeitern der Diözese Gurk hat die WKStA Vorhabensberichte erstellt. Diese liegen seit mittlerweile mehr als einem halben Jahr bei den Oberbehörden.

(kap – sk)
 

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20. Januar 2020, 14:09