Bei der Organspende handele es sich „um einen Akt der Nächstenliebe und Solidarität“, der hohe Anerkennung verdiene, so Overbeck weiter. Als freiwillige Gabe seien Organspenden eben keine Selbstverständlichkeit. Im Gegensatz zur Widerspruchslösung habe die Zustimmungslösung Potenzial, „die vorhandene große Hilfsbereitschaft der meisten Menschen auch in tatsächliche Organspendebereitschaft umzusetzen, ohne Vertrauen zu verspielen“, so der Bischof.
(kna – mg)