Protest gegen Abschiebungen nach Afghanistan: dabei werden oft Familien getrennt Protest gegen Abschiebungen nach Afghanistan: dabei werden oft Familien getrennt 

Familientrennung bei Migranten: Auch in Deutschland ein Thema

2.300 Migrantenkinder wurden beim illegalen Grenzübertritt in die USA von ihren Eltern getrennt. Nach heftiger Kritik sollen die Trennungen nun gestoppt werden. Das Problem sitzt jedoch tiefer – auch in Deutschland. Darauf verweist Caritas-Präsident Peter Neher im Interview mit dem Kölner Domradio.

Dass US-Präsident Donald Trump die Familientrennungen nach heftiger Kritik stoppte, löst das Problem dennoch nicht an der Wurzel, unterstreicht Prälat Neher. Denn laut US-Gesetz sei „illegaler Grenzübertritt ein Straftatbestand“:

„Und deswegen werden die Eltern, wenn sie gefasst werden, mit ihren Kindern inhaftiert. Allerdings dürfen nach den gesetzlichen Regelungen Kinder nur für bis zu 20 Tage inhaftiert werden. Das Problem ist insofern gelöst, dass sie nicht getrennt werden. Doch das Problem, wie man grundsätzlich mit illegalem Grenzübertritt umgeht, ist nicht gelöst.“

Hier zum Nachhören


USA: Andere Behandlung von Grenzübertritten notwendig


In den USA müsse grundsätzlich anders mit der Frage der illegalen Einwanderung umgegangen werden, findet Neher. Dennoch müssten die Vereinigten Staaten freilich selbst eine Lösung für das Problem finden. Der Caritas-Präsident erinnert daran, dass die Trennung von Migrantenfamilien in den USA nicht neu ist:
„Wir dürfen nicht vergessen, dass es auch unter Obama passiert ist, dass Eltern abgeschoben wurden und deren Kinder in den USA blieben. Das war der Fall, wenn illegal in den USA lebende Menschen Kinder geboren haben, für die dann das Staatsangehörigkeitsrecht in den USA als Amerikaner galt. Das ist ein unerträglicher Zustand. Die USA brauchen andere gesetzliche Regelungen, um mit Grenzübertritten umzugehen. Und die große Mauer zwischen den USA und Mexiko allein wird das Thema nicht lösen!“

 

Abschiebungen aus Deutschland: Auch das ist Familientrennung

 

In Deutschland sei das Thema Trennung von Flüchtlingsfamilien zwar bei der Einreise „so nicht“ zu beobachten, schlägt Neher die Brücke in unsere Breiten. „Wir haben das Thema aber auch, wenn es um Abschiebungen geht“, wendet er dann ein:

„Wenn beispielsweise eine Familie abgeschoben werden soll und nicht die ganze Familie anzutreffen ist, wird der erste Versuch abgebrochen. Beim zweiten Abschiebeversuch kann es dann passieren, dass Familienmitglieder, die anwesend sind, abgeschoben werden und die Kinder, die gerade nicht zu Hause sind, zurückbleiben. Aber auch beim Familiennachzug, der ab 1. August geregelt werden soll, ist es so, dass Eltern ihre anderen minderjährigen Kinder nicht mit nachziehen dürfen. Damit müssen sich die Eltern entscheiden, ob sie zu dem in Deutschland lebenden Kind ziehen und ihre anderen Kinder zurücklassen oder umgekehrt. In der indirekten Folge kann es also sehr wohl passieren, dass Eltern von Kindern getrennt werden.“

 

Unbegleitete Flüchtlingskinder: Fast 45.000 im Jahr 2016

 

Es gibt zudem auch den Fall, dass Flüchtlingskinder bereits getrennt von ihren Eltern nachDeutschland einreisen. Neher nennt diesbezüglich hohe Zahlen: „Wenn wir von den unbegleiteten Kindern ausgehen und Jugendlichen, da waren es im Jahr 2016 knapp 45.000. Von diesen wiederum sind zirka 60 Prozent zwischen 14 und 17 Jahren, also über 30.000. Es gibt aber sehr wohl auch sehr kleine Kinder, Unter-Dreijährige, Drei- bis Sechsjährige. Und es gibt auch etwa 100 bis 200 Kinder, die in der Obhut von minderjährigen Geschwisterkindern einreisen. Es ist durchaus eine Größe, die festzuhalten ist. Denn es geht hier um die wirklichen menschlichen Nöte dieser ganz kleinen Kinder.“

 

Die Familienzusammenführung: Teils „ungenügend“ gelöst

 

Andersherum sei eine Familienzusammenführung in Deutschland möglich, wenn der Asylgrund anerkannt sei, fährt Neher fort. Bei diesem Thema gebe es allerdings auch Schwierigkeiten. Der Caritas-Präsident erklärt aus:

„Das große Problem liegt bei dem Thema bei den subsidiär Schutzberechtigten. Das sind jene, die nicht unter persönlicher Verfolgung leiden, hier aber einen Asylrechtsstatus haben, weil sie aus einer Situation kommen, die insgesamt einen verfolgenden Charakter hat. Das sind im Moment vor allem Menschen aus Syrien. Da war der Familiennachzug bisher komplett ausgesetzt. Aber ab 1. August sollen dann wieder tausend Menschen pro Monat einreisen dürfen.“

 

Integration gelingt besser mit familiärem Rückhalt

 

Die Caritas hat diesbezüglich eine klare Position: „Das halten wir für komplett ungenügend, weil wir insgesamt davon ausgehen, dass es sich um maximal 60.000 Menschen handelt. Und nach welchen Kriterien die ausgewählt werden, ist hoch problematisch. Da ist sehr viel populistisches Gerede im Hintergrund. Wenn wir davon ausgehen müssen, dass gerade Flüchtlinge aus Syrien im Moment in keiner Weise in ihr Heimatland zurückkehren können, dann werden die länger in Deutschland leben. Und genau dazu braucht es dann die Familie als Ganzes. Denn wenn ich die Familie bei mir habe, ist Integration ein ganz anderer Vorgang mit ganz anderer Energie, als wenn ich ständig in Sorge um meine Liebsten bin.“

„Politiker sollten sich die Kinderrechtskonvention mal zu Gemüte führen“

Was die Frage der Flüchtlingskinder betreffe, müsse diese Kategorie eigentlich einen besonderen Schutz genießen, erinnert Neher abschließend. Er erinnert an die entsprechenden internationalen Vereinbarungen:

„Die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen und auch die Charta der Grundrechte der Europäischen Union sind hier sehr eindeutig. Es geht hier grundsätzlich darum, dass bei allen Maßnahmen das Kindeswohl vorrangig zu berücksichtigen ist, dass Kinder in besonderer Weise vor Diskriminierung zu schützen sind. Und ich glaube, die politisch Verantwortlichen täten gut, sich diese Kinderrechtskonvention mal zu Gemüte zu führen, wenn sie Entscheidungen treffen.“

Das Interview für das Domradio führte Carsten Döpp.


(domradio/vatican news – pr)
 

Danke, dass Sie diesen Artikel gelesen haben. Wenn Sie auf dem Laufenden bleiben wollen, können Sie hier unseren Newsletter bestellen.

25. Juni 2018, 11:08