Nigerianische Soldaten stehen bereit für den Einsatz - vor allem in ländlichen Gebieten kommt es dennoch oft zu brutalen Angriffen auf Zivilisten Nigerianische Soldaten stehen bereit für den Einsatz - vor allem in ländlichen Gebieten kommt es dennoch oft zu brutalen Angriffen auf Zivilisten 

Nigeria: Angriffe auf christliche Dörfer fordern Dutzende Tote

Noch nie zuvor wurden so viele Christen in Nigeria aufgrund ihres Glaubens verfolgt, vertrieben und zum Teil brutal ermordet. Diese erschreckende Warnung kommt vom Hilfswerk Christen in Not.

Die Situation der christlichen Minderheit sei „unerträglich“ geworden, heißt es in der Mitteilung der Orgsanisation. Es komme ständig zu Massakern und Vertreibungen, die auch vor Kindern nicht Halt machten. Erst kürzlich habe die Partnerorganisation Solidarity Worldwide (CSW) zahlreiche Angriffe schwer bewaffneter Fulani-Kämpfer auf christliche Gemeinden im südlichen Teil des Bundesstaates Kaduna gemeldet. Die Überfälle hätten sich trotz des Corona-Lock-Downs und militärischer Präsenz ereignet. Ganze Familien seien wahllos getötet und 130 Wohnhäuser und Lebensmittelgeschäfte zerstört worden.

„Es droht ein afrikanischer Flächenbrand der Gewalt“

Die Human Rights Writers Association von Nigeria (HURIWA) befürchte nun, dass die Opfer angesichts der fortdauernden und ungesühnten Gewalt bald selbst das Gesetz in ihre Hände nehmen könnten, warnt „Christen in Not“ weiter. Wie CIN-Generalsekretär Elmar Kuhn betont, könnte beim Ausbleiben einer friedlichen Lösung aus der Terrorsituation in Nigeria bald zu einem Flächenbrand in ganz Afrika kommen.

Die jüngsten Angriffe sind Teil einer Serie von Fulani-Überfällen. Zwischen dem 25. März (Zeitpunkt des Inkrafttretens einer Corona-Ausgangssperre) und dem 12. Mai wurden insgesamt elf Angriffe mit knapp 40 Toten dokumentiert.

Christen in Not: Seit 40 Jahren die Stimme der Verfolgten

Seit 40 Jahren setzt sich Christen in Not mit unbürokratischen Hilfsprojekten für verfolgte Christen weltweit ein. Gleichzeitig fordert CiN die Umsetzung des Artikels 18 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen. Demnach hat jeder Mensch Anspruch auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit, und ausdrücklich auch das Recht auf gemeinschaftliche Religionsausübung.

(pm - cs)

 

Danke, dass Sie diesen Artikel gelesen haben. Wenn Sie auf dem Laufenden bleiben wollen, können Sie hier unseren Newsletter bestellen.

15. Mai 2020, 10:34