Papst Franziskus hatte die Glaubensbehörde gebeten, ein umfassenderes Verständnis des pastoralen Segens zu entwickeln Papst Franziskus hatte die Glaubensbehörde gebeten, ein umfassenderes Verständnis des pastoralen Segens zu entwickeln  (AFP or licensors)

Vatikan erklärt Segen für irreguläre Paare und gibt Handlungsempfehlung

Bischöfe können Priestern nicht pauschal verbieten, homosexuelle Paare oder solche in zivilen Zweitehen informell zu segnen - der Segensakt ist keine Lossprechung, und ihn zu erlauben keine Häresie. Darüber informiert eine lange Presseerklärung der vatikanischen Glaubensbehörde von diesen Donnerstag. Sie greift die Kritik vor allem afrikanischer Bischöfe an der Erklärung „Fiducia Supplicans” auf, mit der Papst Franziskus kurz vor Weihnachten die informelle Segnung irregulärer Paare genehmigte.

Gudrun Sailer – Vatikanstadt

An der katholischen Lehre zur Ehe ändert die neue Möglichkeit zur Segnung „anderer” Paare nichts, heißt es in der Pressemitteilung nochmals ausdrücklich. Das Glaubensdikasterium weist daher den Vorwurf zurück, der Segen für irreguläre Paare sei „häretisch, der kirchlichen Tradition zuwiderlaufend oder blasphemisch“.

Zugleich äußert die Glaubensbehörde Verständnis für die Situation der Kirche in Ländern, in denen hohe Strafen auf Homosexualität stehen. In solchen Ländern „versteht es sich von selbst, dass eine Segnung nicht angezeigt wäre“, heißt es in der Mitteilung. „Es liegt auf der Hand, dass die Bischöfe homosexuelle Menschen nicht der Gewalt aussetzen wollen.“

Afrika: Menschenwürde auch Homosexueller verteidigen

In Afrika beispielsweise, wo mehr als die Hälfte der Länder Homosexualität bestrafen, hatten einzelne Bischofskonferenzen unter Protest erklärt, sie würden „Fiducia Supplicans” nicht anwenden. Die Glaubenskongregation ruft jedoch Bischöfe in solcher Lage dazu auf, die Menschenwürde (auch homosexueller Menschen) zu verteidigen, Studien und „weitere Unterscheidungen” in den Blick zu nehmen und auf langfristig pastorale Entscheidungen hinzuwirken.

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Zudem stellte der Heilige Stuhl klar, dass Bischöfe ihren Priestern nicht pauschal verbieten können, homosexuelle oder andere irreguläre Paare informell zu segnen. Zwar habe jeder Ortsbischof immer die Entscheidungsbefugnis vor Ort, und Rücksicht auf die örtliche Kultur könnten „verschiedene Wege der Anwendung erlauben, aber nicht eine totale oder endgültige Verweigerung dieses Weges, der den Priestern vorgelegt wird.“

 

Unterscheiden zwischen rituellen und informellen Segnungen

Das eigentliche Neue des Dokumentes sei nicht die Erlaubnis zur Segnung von Paaren in irregulären Beziehungen, sondern die Unterscheidung zwischen zwei verschiedenen Formen von Segnung. Neben liturgischen oder rituellen Segnungen gebe es auch die „eher spontanen oder seelsorgerisch motivierten“ Segnungen, und letztere habe „Fiducia supplicans“ im Blick. Das entspreche der seelsorgerlichen Vision von Papst Franziskus mit ihrer positiven Sicht auf eine „volksnahe Pastoral“. Der Papst lade „zu einer Wertschätzung des einfachen Glaubens des Volkes Gottes ein, das selbst inmitten seiner Sünden aus der Immanenz hervortritt und sein Herz öffnet, um die Hilfe Gottes zu erbitten.“ Franziskus habe die Glaubensbehörde darum gebeten, „über eine Art des Segnens nachzudenken, die nicht so viele Bedingungen für diese einfache Geste pastoraler Nähe fordert, die vielmehr ein Mittel ist, um die Offenheit für Gott inmitten der unterschiedlichsten Umstände zu fördern“.

10-Sekunden-Segen, ohne Fragen, ohne Bedingungen

Auch eine konkrete Handlungsempfehlung legt der Vatikan vor. Ein informeller Segen dauert wenige Sekunden, „ohne Ritual und ohne Benediktionale“, heißt es in der Pressemitteilung. „Wenn zwei Personen gemeinsam herantreten, um einen Segen zu erbitten, bittet man einfach den Herrn um Frieden, Gesundheit und andere Güter für diese beiden Personen, die ihn erbitten. Gleichzeitig bittet man darum, dass sie das Evangelium Christi in voller Treue leben mögen und dass der Heilige Geist diese beiden Personen von allem befreien möge, was nicht seinem göttlichen Willen entspricht und alles, was der Reinigung bedarf.“

Der Priester stelle keine Bedingungen und keine Fragen über das Intimleben der Betreffenden. Um Verwirrung zu vermeiden, darf dieser Akt von „zehn oder 15 Sekunden“ nicht vor dem Altar und auch sonst an keiner wichtigen Stelle in der Kirche stattfinden. Aus demselben Grund darf kein Bischof Segnungen vorschlagen oder erteilen, „die einer liturgischen Feier ähneln könnten“.

Keine Billigung, keine Lossprechung, kein Glückwunsch

Zuletzt stellt das Glaubensdikasterium klar, dass der informelle Segen für „irreguläre“ Paare weder eine Billigung ihrer Lebensführung ist noch eine Lossprechung wie in der Beichte und auch kein „Weiheakt“ oder ein Glückwunsch. Das alles solle Gegenstand sorgfältiger Katechese werden. „Wir werden uns alle daran gewöhnen müssen, die Tatsache zu akzeptieren, dass ein Priester, der diese Art von einfachen Segnungen erteilt, kein Häretiker ist, nichts ratifiziert und die katholische Lehre nicht leugnet“, heißt es wörtlich in der Pressemitteilung. Gesegnet werde das Paar, nicht die Verbindung. Und so wie bei der Segnung Einzelner könne die betreffende Person, die um den Segen bittet, vielleicht sogar „ein großer Sünder sein, aber wir verweigern ihm nicht diese väterliche Geste inmitten seines Mühens um das Überleben“.

Pressemitteilungen aus der Glaubensbehörde sind ungewöhnlich. Unterzeichnet ist die Verlautbarung von Kardinal Víctor Fernández, dem Präfekten des Glaubensdikasteriums, und dem Sekretär für die doktrinelle Abteilung, dem Priester Armando Matteo. 

(vatican news – gs)

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04. Januar 2024, 12:49