Der Vatikan ist nicht direkt zu klagen, entschied der Europäische Menschenrechtsgerichtshof Der Vatikan ist nicht direkt zu klagen, entschied der Europäische Menschenrechtsgerichtshof 

Vatikan/Europa: Immunität bei Missbrauchsklagen

Missbrauchsopfer der katholischen Kirche können nicht direkt gegen den Vatikan klagen. Das haben jetzt Richter am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte entschieden.

Die Richter in Straßburg verwiesen in ihrer am Dienstag veröffentlichten Entscheidung auf die völkerrechtlichen Prinzipien zur Immunität von Staaten, die auch für den Heiligen Stuhl gelten. Dass im konkreten Fall belgische Gerichte ihre Unzuständigkeit für ein Vorgehen gegen den Heiligen Stuhl erklärten, verletze damit nicht das Recht der Kläger auf ein faires Verfahren.

Zuvor Klage bei Genter Gericht

24 Personen aus Belgien, Frankreich und den Niederlanden hatten die Beschwerde vorgebracht. Sie erklärten, als Kinder von katholischen Priestern sexuell missbraucht worden zu sein. 2011 hatten sie vor einem Gericht in Gent gegen den Heiligen Stuhl sowie einen belgischen Erzbischof, dessen beide Vorgänger sowie weitere Bischöfe und zwei Ordensgemeinschaften geklagt. Mit Blick auf eine Entschädigung waren sie von einer gesamtschuldnerischen Haftung ausgegangen, also davon, dass alle Genannten gemeinsam für den Schaden verantwortlich sind.

Das Gericht in Gent lehnte damals eine Zuständigkeit für den Heiligen Stuhl ab. Eine Berufungsinstanz und ein Anwalt des belgischen Kassationsgerichtshofs schlossen sich dieser Sicht an. Zur Begründung erklärte das Berufungsgericht, der Staat Belgien erkenne den Heiligen Stuhl als ausländischen Souverän mit den Rechten und Pflichten eines fremden Staates an, wie dies in internationalen Verträgen und diplomatischen Vertretungen zum Ausdruck komme. Er genieße daher Immunität in der Rechtsprechung. Laut Mitteilung des Menschenrechtsgerichtshofs erhielten unterdessen 20 der 24 Kläger eine Entschädigungszahlung durch die zuständige Missbrauchs-Schiedsstelle der katholischen Kirche.

(kna – gh)

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12. Oktober 2021, 12:52