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Apostolische Signatur: Anpassungen entsprechend Kurienreform

Der Papst hat einige Definitionen im Gesetz der Apostolischen Signatur modifiziert. Sein Motu proprio „Munus Tribunalis“ betrifft einige technisch-lexikalische Änderungen der Normen, die das Oberste Gericht regeln, das über Streitigkeiten aus kirchlichen Verwaltungsakten entscheidet.

Vatican News

Papst Franziskus hat ein Motu proprio veröffentlicht, mit dem er das Recht des Obersten Gerichtshofs der Apostolischen Signatur an die durch die Konstitution „Praedicate Evangelium“ umgesetzte Reform der Kurie anpasst und harmonisiert. Das Gesetz der „Signatura“, das nun in lexikalischer Hinsicht leicht überarbeitet ist, wurde im Juni 2008 von Benedikt XVI. promulgiert.

„In Ausübung ihrer Funktion als oberstes Gericht der Kirche“, schreibt Franziskus im Vorwort, „stellt sich die Apostolische Signatur in den Dienst des obersten Hirtenamtes des Papstes und seiner universalen Sendung in der Welt. Auf diese Weise gibt das Oberste Gericht durch die Beilegung von Streitigkeiten, die über einen Akt der kirchlichen Verwaltungsgewalt entstanden sind, ein Urteil über die Legitimität der Entscheidungen ab, die von den kurialen Institutionen im Dienst des Nachfolgers Petri und der Universalkirche getroffen werden“.

Die Änderungen betreffen die Ersetzung des Wortes „Kleriker“ durch „Presbyter“ in Art. 1 des Gesetzestextes; die Ersetzung des Wortes „Dikasterium“ durch das Wort „Tribunal“ in Art. 3 und durch das Wort „Apostolische Signatura“ in Art. 32; die Ersetzung des Ausdrucks „von den Dikasterien der Römischen Kurie erlassen“ durch den Ausdruck „von den kurialen Institutionen erlassen“ in Art. 34; die Ersetzung des Ausdrucks „die Errichtung von interdiözesanen Gerichten zu fördern und zu genehmigen“ durch den Ausdruck „die Errichtung von Gerichten aller Art, die von den Bischöfen mehrerer Diözesen errichtet werden, zu genehmigen“ in Art. 35; die Ersetzung des Wortes „Dikasterien“ durch „Kurieninstitutionen“ in den Artikeln 79, 80, 81, 92 und 105.

Höchstes Gericht der Römischen Kurie

Die Apostolische Signatur ist das höchste Gericht der Römischen Kurie. Dort werden Fälle der ordentlichen Gerichtsbarkeit sowie der Verwaltungsgerichtbarkeit verhandelt, neben administrativen Angelegenheiten, die das Justizsystem selbst betreffen.

Im Einzelnen sind dies drei Zustän­dig­kei­ten: 1. Als Kas­sa­ti­ons­ge­richt ist sie zustän­dig für Beschwer­den gegen Ent­schei­dun­gen der Rota Roma­na. 2. Als Ver­wal­tungs­ge­richt rich­tet sie über die Recht­mä­ßig­keit von Ent­schei­dun­gen, die von Dikas­te­ri­en der Römi­schen Kurie erlas­sen oder gebil­ligt wur­den. 3. Als Gerichts­auf­sichts­be­hör­de beauf­sich­tigt sie gleich­sam als Jus­titz­mi­nis­te­ri­um die ord­nungs­ge­mä­ße Rechts­pfle­ge aller kirch­li­chen Gerich­te. 

(vatican news)
 

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02. März 2024, 12:21