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Missbrauch: Rufe nach mehr staatlicher Beteiligung

Vertreter aus der Bundespolitik würdigen die Missbrauchsstudie des Bistums Mainz.

Zugleich riefen die Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Kerstin Claus, und der religionspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Lars Castellucci, zu einer stärkeren staatlichen Beteiligung an der Aufarbeitung auf. Der Sprecher des Eckigen Tisches, Matthias Katsch, sprach von einem schwarzen Tag für Reformkatholiken.

In Mainz war am Freitag das Missbrauchsgutachten des Bistums vorgestellt worden. Es trägt den Titel „Erfahren. Verstehen. Vorsorgen“ (EVV) und untersucht nach Angaben der Autoren kirchlichen Gewalttaten vor allem systemisch. Die Studie bescheinigt den drei früheren Bischöfen Albert Stohr (1935-1961), Hermann Volk (1962-1982) und Karl Lehmann (1983-2016) einen verheerenden Umgang mit sexuellem Missbrauch. Dem amtierenden Bischof Peter Kohlgraf sprechen die Studienautoren Ulrich Weber und Johannes Baumeister die Bereitschaft zu, lernen und aufarbeiten zu wollen.

Großes Dunkelfeld

Klaus betonte, staatliche Verantwortungsübernahme brauche eine strukturelle Verbindlichkeit und die Möglichkeit, die Institutionen und die Gesellschaft in die Pflicht zu nehmen. Betroffene hätten ein Recht auf individuelle Aufarbeitung. 

Bischof Kohlgraf
Bischof Kohlgraf

Castellucci erklärte, das Gutachten bestätige sowohl die bisher bekannten Dimensionen sexualisierter Gewalt im Rahmen der Kirchen als auch den mangelhaften Umgang damit. Insbesondere das jahrzehntelange fehlende Interesse an den Betroffenen und dem ihnen zugefügten Leid sei erschreckend. Auch das Dunkelfeld sei groß und noch nicht ausreichend erforscht, die Aufklärung müsse deshalb dringend weitergehen.

„Gemeinsame Erklärung der Bischöfe hat Konstruktionsfehler“

Erneut bezeichnete er die „Gemeinsame Erklärung“, zu der sich die Bischofskonferenz vor drei Jahren verpflichtet hat und die unter anderem das Einsätzen von Aufarbeitungskommissionen und Betroffenenräten beinhaltet, als unzureichend. Sie enthalte entscheidende Konstruktionsfehler.

Notwendig sei nach den Erfahrungen mit den unterschiedlichen Gutachten und deren Handhabung eine Gesamtstudie „mit einem verbindlichen und überprüfbaren Rahmen für die Aufarbeitung in ganz Deutschland bis 2025, damit auch wieder nach vorne geschaut werden kann“. Auch eine unabhängige und ausreichend ausgestattete Selbstorganisation der Betroffenen sei dringend erforderlich, um die nötige Augenhöhe mit den Kirchenvertretern zu schaffen.

„Das darf kein Endpunkt sein“

Katsch betonte, das Gutachten zeige, dass das Ausmaß von Missbrauch viel größer sei als bisher angenommen. Die Untersuchung dürfe kein Endpunkt sein, sagte er der KNA. Sie habe „eindrucksvoll die Notwendigkeit einer unabhängigen Aufarbeitung vor Augen geführt“. Katsch appellierte an den Mainzer Landtag, eine unabhängige Aufarbeitungskommission für diese und andere Bistümer in dem Bundesland einzurichten. Man könne die Kirche damit nicht alleine lassen.

(kna – sk)
 

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04. März 2023, 11:02