Das Grab des verstorbenen Papstes Benedikt XVI. in den Grotten unter dem Petersdom Das Grab des verstorbenen Papstes Benedikt XVI. in den Grotten unter dem Petersdom  

Landgericht verschiebt Verhandlungsbeginn im Benedikt-Verfahren

Das Landgericht Traunstein hat im Zivilverfahren eines Missbrauchsopfers den Termin für den Start der mündlichen Verhandlung auf unbestimmte Zeit verschoben. Zuerst müssten die „Rechtsnachfolger des verstorbenen emeritierten Papstes" ermittelt werden, teilte das Gericht diesen Montag mit.

Die Feststellungsklage richtet sich gegen den einstigen Papst Benedikt XVI. und weitere Kirchenverantwortliche. Die mündliche Verhandlung war für den 28.3.2023 angesetzt gewesen. Nach dem Tod von Benedikt XVI. müssen noch dessen Erben ermittelt werden, auf die das Verfahren übergeht. Das Landgericht Traunstein teilte diesen Montag daher mit: Nach Abstimmung mit den Verfahrensbeteiligten werde der Termin zur Durchführung der mündlichen Verhandlung vom 28.03.2023 verlegt. „Die Verhandlung am 28.03.2023 findet somit nicht statt. Ein möglicher Ersatztermin wird derzeit noch mit den Parteien und ihren anwaltlichen Vertretern abgestimmt". 

Die Klage richtet sich gegen die Erzdiözese München-Freising als Körperschaft und drei Personen: den Täter sowie die früheren Münchner Erzbischöfe Kardinal Friedrich Wetter (1982-2008) und Joseph Ratzinger/Benedikt XVI. (1977-1982). Benedikts Anwälte hatten Vorwürfe gegen den emeritierten Papst und damaligen Erzbischof von München und Freising bereits im Februar 2022 zurückgewiesen. Joseph Ratzinger habe weder Kenntnis davon gehabt, dass der Priester ein Missbrauchstäter war, noch dass dieser in der Seelsorge eingesetzt wird, wiesen Mitarbeiter des emeritierten Papstes in einem „Faktencheck“ Vorwürfe zurück, die im Münchner Missbrauchsgutachten formuliert worden waren. 

5 Erbberechtigte

Der verstorbene Papst Benedikt XVI. hinterlässt sein materielles Erbe fünf Cousins und Cousinen. Das sagte sein langjähriger Privatsekretär, Erzbischof Georg Gänswein, am Wochenende in Rom. Da er vom Verstorbenen als Testamentsvollstrecker eingesetzt sei, obliege es jetzt ihm, die Erben schriftlich zu fragen, ob sie das Erbe antreten wollten, so Gänswein. Das Erbe umfasse weder die Erträge aus den literarischen Werken des Verstorbenen noch seine persönlichen Dinge. Es gehe lediglich um „das, was vielleicht noch auf dem Konto ist". Falls dem Opfer im Traunsteiner Prozess ein Schadensersatzanspruch zugestanden wird, könnten auch die Erben Ratzingers finanziell belangt werden - sofern sie nicht das Erbe zuvor ausgeschlagen haben.

Hintergrund

Ein Mann aus dem oberbayerischen Garching an der Alz will gerichtlich klären lassen, ob kirchliche Vorgesetzte in Haftung genommen werden können für den Schaden, den er als Kind wegen Missbrauchs durch einen Priester erlitten habe. Eine mit einer Summe hinterlegte Forderung kann der Kläger auf diesem Weg nicht durchsetzen. Dafür müsste er ein weiteres Verfahren anstrengen. Der Kläger gibt an, vom früheren Garchinger Pfarrer Peter H. missbraucht worden zu sein. Peter H. war in den 1970er Jahren im Bistum Essen übergriffig geworden und zu einer Therapie nach München geschickt worden, wo er erneut Missbrauch beging. 1986 verurteilte ihn ein Gericht wegen Vergehen an mehreren Jungen zu einer Bewährungsstrafe. Von seinen Ämtern entbunden wurde er allerdings erst 2010.

Der Fall Peter H. nimmt im Missbrauchsgutachten der Münchner Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl (WSW), das im Januar 2022 vorgestellt wurde, einen großen Raum ein. Das Erzbistum München und Freising hatte mitgeteilt, sich in dem Verfahren nicht auf Verjährung zu berufen. 

(pm/diverse - sst)

Danke, dass Sie diesen Artikel gelesen haben. Wenn Sie auf dem Laufenden bleiben wollen, können Sie hier unseren Newsletter bestellen.

20. März 2023, 12:44