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Erzbistum Köln: Jurist hat Vorsitz bei Kommission für Aufarbeitung

Der Kölner Juraprofessor Stephan Rixen ist Vorsitzender der neugegründeten Unabhängigen Aufarbeitungskommission (UAK) für das Erzbistum Köln, die sich um die Aufarbeitung von Fällen sexualisierter Gewalt in der Kirche kümmern soll. Das gab das Erzbistum am Freitag bekannt. Die UAK hatte sich am Donnerstag zu ihrer zweiten Sitzung getroffen, im Zentrum stand das Thema „Unabhängigkeit“.

Denkbare Befangenheiten seien intern transparent gemacht worden und die Mitglieder der UAK wollten „jederzeit selbstkritisch und miteinander prüfen, ob Interessenkonflikte der Kommissionsarbeit im Wege stehen", hieß es in der Mitteilung des Erzbistums: „Die UAK wird ihre Arbeit so gewissenhaft und unabhängig wie möglich leisten, um das Vertrauen insbesondere der Betroffenen gewinnen und erhalten zu können."

Austausch mit Betroffenen geplant

„Sicherstellen, dass die Arbeit wesentlich von der Perspektive der Betroffenen geprägt wird“

Noch im Jahr 2022 plant die UAK laut eigener Aussage einen ersten Austausch mit Betroffenen von sexualisierter Gewalt und Fachleuten, auch aus dem nicht-kirchlichen Bereich, „über die Herausforderungen der Aufarbeitung im Erzbistum Köln", wie es in der Mitteilung heißt. 2023 soll eine größere Veranstaltung folgen, in deren Rahmen sich die UAK mit Betroffenen, Betroffenenräten sowie Betroffeneninitiativen austauschen will: „Damit will die UAK sicherstellen, dass ihre Arbeit wesentlich von der Perspektive der Betroffenen geprägt wird. 

Hintergrund

Der Kölner Juraprofessor Stephan Rixen wurde von der nordrhein-westfälischen Landesregierung in die Kommission entsandt. Zuletzt hatte der Staatsrechtler die aktuelle Vorgehensweisen bei der kirchlichen Missbrauchsaufarbeitung kritisiert und die Unabhängigkeit der Aufarbeitungskommissionen infrage gestellt. Die Einrichtung dieser Gremien geht zurück auf eine Absprache des früheren Missbrauchsbeauftragten der Bundesregierung, Johannes-Wilhelm Rörig, und der deutschen Bischöfe. Danach sollen in allen deutschen Diözesen Kommissionen entstehen, die Missbrauch durch Geistliche aufarbeiten.

In etwas mehr als der Hälfte der Bistümer haben diese Gremien inzwischen ihre Arbeit aufgenommen. Die Mitglieder werden teils von der Kirche, teils von der jeweiligen Landesregierung und teils von einem ebenfalls einzurichtenden Betroffenenbeirat benannt und sämtlich vom Ortsbischof berufen. Die Kommissionen müssten dringend „stärker rechtsstaatlich gesteuert" werden, schrieb Rixen Mitte Juli im „Kölner Stadt-Anzeiger". Die mögliche Nähe von Kommissionsmitgliedern zum kirchlichen Milieu berge die Gefahr der Befangenheit. 

Die UAK im Erzbistum Köln besteht aus sieben Mitgliedern, von denen drei die Erzdiözese und zwei die Landesregierung benannt hat. Auch sind zwei Betroffene, darunter der ehemalige Sprecher des Kölner Betroffenenbeirats, Peter Bringmann-Henselder, Mitglieder des Gremiums. Das Gremium hatte sich erstmals im Juni getroffen. Das nächste Treffen der UAK ist für den 19.10.2022 angesetzt. Dabei soll festgelegt werden, mit welchen Themen sie sich im Jahr 2023 beschäftigen wird. 

 

(pm/kna-sst)

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20. August 2022, 12:16