Bischof Georg Bätzing bei der Abschluss-PK in Vierzehnheiligen Bischof Georg Bätzing bei der Abschluss-PK in Vierzehnheiligen 

Deutsche Bischöfe: Waffenlieferung an Ukraine legitim

Die deutschen Bischöfe halten Waffenlieferungen an die Ukraine für gerechtfertigt. „Rüstungslieferungen an die Ukraine, die dazu dienen, dass das angegriffene Land sein völkerrechtlich verbrieftes und auch von der kirchlichen Friedensethik bejahtes Recht auf Selbstverteidigung wahrnehmen kann“, seien „grundsätzlich legitim“, heißt es in einer Erklärung der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) zum Abschluss ihrer Versammlung.

Mario Galgano – Vatikanstadt

Bei der Abschluss-Pressekonferenz ging es nicht nur um das prägende Thema des Ukraine-Krieges. Der Vorsitzende der Bischofskonferenz, der Limburger Bischof Georg Bätzing, ging auch auf das Rücktrittsangebot des Kölner Erzbischofs Kardinal Rainer Maria Woelki ein. „Köln betrifft uns alle“, so Bätzing bei der Abschluss-PK. Er hoffe auf eine Versöhnung zwischen dem Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki und dessen Bistum. „Ich wünsche mir, dass ein Weg der Versöhnung im Erzbistum Köln gelingt und hoffe, dass dieser sich positiv auf die Kirche in Deutschland auswirkt“, sagte der Bischof von Limburg am Donnerstag im fränkischen Wallfahrtsort Vierzehnheiligen bei Bad Staffelstein. „Auch für Kardinal Woelki und das Erzbistum Köln gelten: Jeder hat eine neue Chance verdient.“ Bätzing räumte ein: „Es wird nicht einfach sein, Brücken der Versöhnung zu schlagen.“

„Ich wünsche mir, dass ein Weg der Versöhnung im Erzbistum Köln gelingt und hoffe, dass dieser sich positiv auf die Kirche in Deutschland auswirkt.“

Hier im Audio: Der Radio Vatikan-Bericht zur DBK-Pressekonferenz mit Georg Bätzing

Nicht alle Bischöfe werden Reformen gleich umsetzen

Zum Synodalen Weg sagte der Vorsitzende der Bischofskonferenz, er erwarte unterschiedliche Geschwindigkeiten bei der Umsetzung kirchlicher Reformbeschlüsse. Es werde eine „gewisse Ungleichzeitigkeit und auch Volatilität“ geben, erklärte Bätzing in Vierzehnheiligen. Aber die veränderte kirchenpolitische Landschaft werde dazu führen, dass ein Bischof mit seinen Gläubigen sehr intensiv in Austausch treten müsse, wenn er etwas nicht umsetze.

Der Synodale Weg
Der Synodale Weg

Briefe irritieren Bätzing

Bischof Georg Bätzing zeigte sich irritiert über die beiden offenen Briefe der polnischen und nordischen Bischöfe zur Reformdebatte Synodaler Weg. „Das scheint ja im Moment eine Welle von offenen Briefen zu sein“, sagte Bätzing. Der Limburger Bischof sprach aber auch von „begründeten Sorgen“. Er werde als Vorsitzender antworten und so „die Gelegenheit nutzen, deutlich zu machen, was wir wirklich tun“.

Die katholischen Bischöfe der skandinavischen Länder hatten ebenso wie zuvor ihre polnischen Amtsbrüder in einem Schreiben an Bätzing Bedenken gegen den Synodalen Weg geäußert und vor einer Verwässerung der kirchlichen Lehre und vor Anpassungen an den Zeitgeist gewarnt. Bei ihrer Frühjahrsvollversammlung debattierten die deutschen Bischöfe laut Bätzing kontrovers über theologische Grundsatzfragen. Dabei seien auch weit auseinander liegende Positionen vertreten worden. Abstimmungen habe es nicht gegeben. Nun warte man die weiteren Beschlüsse der Synodalversammlungen ab. Dort könne der Block der Bischöfe laut Satzung mit einer Sperrminorität von einem Drittel plus einer Stimme Vorschläge blockieren.

Bischöfe wollen Arbeitsrecht noch dieses Jahr ändern

Bischof Bätzing sieht noch für dieses Jahr eine Änderung des kirchlichen Arbeitsrechts, sprach der Vorsitzende ein weiteres „heißes Eisen“ an. Gleichzeitig mahnte er zu Geduld. Es gebe offensichtlich einen Veränderungsbedarf, „auch um gegen Diskriminierung bestimmter Lebensformen“ vorzugehen. Es brauche aber auch Sorgfalt, Prozesstreue und Sachlichkeit. Bätzing verwies auf die Übergabe der knapp 120.000 Unterschriften unter einer Petition der Initiative #OutInChurch am Mittwoch in Vierzehnheiligen. Dies könne die Bischöfe nicht unberührt lassen.

Bei der Neufassung solle der Blick nicht mehr so stark auf die persönliche Lebensweise der Mitarbeitenden gerichtet werden, so der Bischofskonferenz-Vorsitzende. Vielmehr solle es darum gehen, Werte, Ziele, die Ausrichtung und den Glauben der Kirche mitzutragen. Die geplante Reform verfolge das Ziel, ein neues Narrativ vom kirchlichen Dienst zu entwickeln. Bätzing kündigte an, dass das transparent erfolgen solle. Zuständig für die Reform sind die 27 Diözesanbischöfe über die Vollversammlung des Verbands der Diözesen Deutschlands (VDD). Hier muss sie dann mit einer Zweidrittel-Mehrheit beschlossen werden.

Missbrauchsaufarbeitung 

Die Bischöfe wollen bei der Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch ihren Kurs mit Blick auf die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) beibehalten. Die Zahlen der Kommission verdeutlichten, „dass wir trotz der nicht zu bestreitenden Startschwierigkeiten und weiter bestehender Herausforderungen ein unabhängiges, transparentes, sinn- und wirkungsvolles Anerkennungssystem eingerichtet haben“, teilte der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz zum Abschluss der Frühjahrsvollversammlung der Bischöfe in Vierzehnheiligen mit. Die Anfang vergangenen Jahres eingerichtete UKA legt die Höhe der Zahlungen fest, die Betroffene von sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche erhalten, und leitet die Auszahlung in die Wege. Wiederholt hatte es Kritik von Betroffenen an dem Verfahren gegeben.

Gegen Streichung von Werbeverbot für Abtreibung

Mit Blick auf das Thema Lebensschutz sprachen sich die Bischöfe gegen eine Streichung des Werbeverbots für Abtreibung aus. „Sofern Reformbedarf besteht, halten wir eine Überarbeitung des § 219a StGB weiterhin für den besseren Weg als die Streichung aus dem Strafgesetzbuch“, so Bischof Bätzing. Grundsätzlich sei zu begrüßen, „dass die Bundesregierung das Werbeverbot nicht - wie ursprünglich vorgeschlagen - ersatzlos streichen will, sondern durchaus einen Regelungsbedarf für ein spezifisches Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche sieht“, so Bätzing weiter. Vorgesehen ist, die Zulässigkeit von Werbung für Schwangerschaftsabbrüche generell im Heilmittelwerbegesetz (HWG) zu regeln.

„Ob dieser nun vorgeschlagene Weg geeignet ist, werden wir genauer prüfen“, kündigte der Bischof von Limburg an. „Wir haben weiterhin die Sorge, dass das Schutzniveau zulasten des grundgesetzlich gebotenen Lebensschutzes zu sehr abgesenkt wird.“ Eine schwangere Frau in einer Konfliktsituation sei auf seriöse, verlässliche und neutrale Informationen angewiesen, fügte Bätzing hinzu. Zudem dürfe ein Schwangerschaftsabbruch im Hinblick auf den gebotenen Lebensschutz nicht als ein alltäglicher, „der Normalität entsprechender Vorgang“ erscheinen. „Der nun vorgelegte Gesetzentwurf muss sich auch daran messen lassen.“ Der Schutz des ungeborenen Lebens könne nur „mit der Mutter und keinesfalls gegen sie“ gelingen, so der Bischofskonferenz-Vorsitzende weiter. 

- ergänzt um 18.30 um Lebensschutz / Werbeverbot Abtreibung - 

(vatican news/kna - mg/pr)

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10. März 2022, 15:26