Der Kirchenrechtler Stefan Mückl hat an der Entgegnung auf das Gutachten mitgearbeitet Der Kirchenrechtler Stefan Mückl hat an der Entgegnung auf das Gutachten mitgearbeitet 

Mitarbeiter verteidigt Benedikt XVI. gegen Vorwürfe aus Gutachten

Einer der Kirchenrechtler, die den emeritierten Papst Benedikt XVI. bei der Abfassung seiner Stellungnahme für das Münchner Missbrauchsgutachten unterstützt haben, beklagt, dass insbesondere die deutschen Medien sich für die Verurteilung Benedikts „auf einen Buchstaben des Gutachtens“ konzentriert hätten. Er stellte im Gespräch mit K-TV auch die kirchenrechtliche Kompetenz der Kanzlei in Frage, die das Gutachten erarbeitet hatte.

Mückl, Professor für Kirchenrecht an der Päpstlichen Universität Santa Croce in Rom, äußerte sich in einem ausführlichen Interview mit unserem katholischen Partnersender K-TV im Gespräch mit Dr. Claudia Kaminski. Darin spricht er der Kanzlei Westphal, Spilker, Wastl, die das Gutachten über die Missbrauchsfälle in der Erzdiözese München und Freising erstellt hat, die fachspezifischen Kenntnisse ab. Die Kanzlei habe sich in Wirtschaftsfragen einen Namen gemacht, verfüge in kirchenrechtlichen Fragen jedoch über keine belastbare Kompetenz, so der Jurist. „Das sogenannte Gutachten ist eine Anklageschrift“, betonte Mückl im Interview mit K-TV. Die angeführten „Tatsachen und Indizien“ seien so schwach, dass sicher kein Gericht zu einer Verurteilung käme.

Bereits während der laufenden Pressekonferenz sei anhand der Schlagzeilen deutscher Leitmedien deutlich geworden, dass man der An- oder Abwesenheit des damaligen Kardinals auf einer bestimmten Sitzung enorme Bedeutung beimesse und allein auf dieser Basis zur Verurteilung schreite. „Letztlich ging es nur darum, ob er an– oder abwesend war. Da geht es nur um einen Buchstaben“, so Mückl. Da bei der damaligen Sitzung jedoch nicht die relevanten Details über den Fall besprochen wurden - wie insbesondere Missbrauchsvorwürfe gegen den Priester oder dessen Einsatz in der Seelsorge - sei die An- oder Abwesenheit von Joseph Ratzinger dort letztlich relativ unerheblich, betont der Experte.

„Da geht es nur um einen Buchstaben“

Der in Rom lehrende Jurist betonte, er habe aus der ganzen Welt positive Reaktionen sowie Zuspruch und Dank erhalten aufgrund des Einsatzes für den emeritierten Papst, sodass sich einmal mehr zeige: „Der Prophet gilt nichts im eigenen Land.“

Mückl erläutert im K-TV Interview zudem, wie es zu der Zusammenarbeit in der Arbeitsgruppe kam und warum der emeritierte Papst sich auf jeden Fall äußern wollte. Der emeritierte Papst Benedikt XVI. habe trotz allem den inneren Frieden nicht verloren und habe auch seinen Brief vom 6. Februar 2022 „im Angesicht Gottes aus dem Herzen und dem Gebet“ geschrieben.

Sendetermine

An diesem Montagabend um 20.15 Uhr wird das Interview mit Stefan Mückl auf unserem Partnersender K-TV erstmalig ausgestrahlt, während es auf Youtube bereits ab 13 Uhr zu sehen war. Weitere Sendetermine: Live Stream https://www.k-tv.org/live-stream/

Di. 15.02. – 14:00 Uhr

Di. 15.02. – 21:30 Uhr

Mi. 16.02. – 11:00 Uhr

Mi. 16.02. – 18:00 Uhr

Do. 17.02. – 21:30 Uhr

YouTube  https://www.youtube.com/channel/UC_4Wb1n0NBwLjfLIKZzzlKQ


(pm - cs)

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14. Februar 2022, 15:00