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Ehemaliger Rechnungsprüfer zu Zahlung von Schadensersatz verurteilt

Libero Milone wurde vom Gericht des Vatikans zur Zahlung einer Entschädigung an das vatikanische Staatssekretariat verurteilt. Alle von ihm eingebrachten Anträge auf Verurteilung und Entschädigung durch das Staatssekretariat wurden hingegen abgelehnt, da alle Tatsachen und Verhaltensweisen, die „als Grundlage für Milones Forderungen“ dienten, diesem nicht zuzuschreiben seien.

Mario Galgano - Vatikanstadt

Zusammen mit seinem Mitarbeiter Ferruccio Panicco, der letztes Jahr verstorben ist, hatte Milone eine Zivilklage gegen das Staatssekretariat und den Rechnungshof eingereicht, nachdem sie von „erzwungenen Rücktritten“ sprachen, für die sie mehr als 9 Millionen Euro Schadenersatz forderten. Der vatikanische Gerichtshof wies ihre Klagen ab und erklärte, dass dem Staatssekretariat die vorgeworfenen Tatsachen und Verhaltensweisen nicht zuzuschreiben seien.

Das Gericht des Vatikans hat stattdessen auf eine Entschädigung zugunsten des Staatssekretariats entschieden. Aus diesem Grund wurde Milone zur Zahlung von 49.336 Euro an das Staatssekretariat und das Büro des Generalrechnungsprüfers verurteilt. Die Erben des verstorbenen zweiten Beschwerdeführers Pannico wurden zur Zahlung von 64.140 Euro verurteilt.

Erste Instanz abgeschlossen

Mit dem Urteil des Vatikangerichts ist somit die erste Instanz der Zivilklage abgeschlossen. Die Affäre geht auf das Jahr 2017 zurück, als die beiden ehemaligen Rechnungsprüfer im Juni desselben Jahres ihren Rücktritt eingereicht hatten, nachdem Milone in Überschreitung seiner Befugnisse „illegal ein externes Unternehmen beauftragt hatte, Ermittlungen im Privatleben von Mitgliedern des Heiligen Stuhls durchzuführen“. Er selber teilte anschließend mit, er sei gezwungen worden, seinen Rücktritt einzureichen.

In der im Urteil wiedergegebenen Entscheidung wird jedoch betont, dass nach „sorgfältiger Prüfung“ die Zurechenbarkeit des Staatssekretariats zu den vorgeworfenen Tatsachen (von den angeblichen Drohungen, die der Unterzeichnung der Kündigung zugrunde lagen, bis hin zur Rufschädigung) ausgeschlossen werden müsse und das schadensverursachende Verhalten nicht Personen zugerechnet werden könne, die im Namen und im Auftrag des Staatssekretariats gehandelt hätten. Stattdessen habe gemäß dem Vatikan-Gericht Milone nicht nur falsch gehandelt, sondern sei auch rufschädigend gegen das Staatssekretariat vorgegangen.

(vatican news)

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25. Januar 2024, 11:29