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Bei einer Kundgebung zur Liberalisierung von Abtreibung Bei einer Kundgebung zur Liberalisierung von Abtreibung  (ANSA)

D: Gehsteigansprache könnte für Ungeborene „letzte Chance" sein

Die Juristin Frauke Rostalski, Mitglied des Deutschen Ethikrates, hat Einwände gegen das geplante Verbot der sogenannten „Gehsteigbelästigung“. Die deutsche Bundesregierung will gesetzlich verhindern, dass Aktivisten Frauen auf dem Weg zu einer Abtreibung auf der Straße ansprechen, um sie von ihrem Vorhaben abzubringen.

Im Podcast „Communicatio“ der Internationalen Katholischen Zeitschrift „Communio“ würdigte die in Köln lehrende Rechtswissenschaftlerin ein gewachsenes Bewusstsein in der Gesellschaft für Vulnerabilität, also Verletzlichkeit. In der Debatte um die Gehsteigbelästigung sieht sie aber eine Schieflage.

Hier zum Hören:

„Wir müssen, finde ich, bei der Gehsteigansprache sehen, dass wir sicherlich eine Person haben, die schwangere Frau, die in einer verletzlichen Situation ist, die hat sich das im Zweifel ja nicht leicht gemacht. Die Entscheidung, und wenn man jetzt angesprochen wird direkt davor, kann das diese Gefühle wieder aktualisieren.“ Besonders verletzlich sei in dieser Situation aber, so Rostalski, das Ungeborene. „Und das kommt mir persönlich in der Debatte immer viel zu kurz", sagte die Juristin:

„Es wird stark einseitig Vulnerabilität zugeschrieben mit Blick auf die Schwangere, was vollkommen richtig ist, ihr diese Vulnerabilität zuzuschreiben, aber man müsste sie eben auch auf den Dritten in der Runde, nämlich das Ungeborene, anwenden. Und dann würde man ja sehen, dass hier die Vulnerabilität sogar noch viel größer ausgebildet ist. Man muss einfach sehen, die Gehsteigansprache könnte für das Ungeborene die letzte Chance sein, also schützt es das Leben.“

„Die Gehsteigansprache könnte für das Ungeborene die letzte Chance sein, also schützt es das Leben“

Der Bundestag beriet vor wenigen Tagen in erster Lesung über einen besseren Schutz von Schwangeren vor Abtreibungsgegnern, die die Frauen vor Beratungsstellen, Ärztezentren und Krankenhäusern ansprechen. Die Praxis der „Gehsteigberatung“ ist auch innerhalb der katholischen Kirche umstritten. Zugleich wandten sich die deutschen Bischöfe dieser Tage deutlich gegen Vorschläge, Abtreibung weiter zu liberalisieren.

Frauke Rostalski, Jahrgang 1985, ist seit 2018 Inhaberin des Lehrstuhls für Strafrecht, Strafprozessrecht, Rechtsphilosophie und Rechtsvergleichung an der Universität zu Köln. 2020 wurde sie als Mitglied in den Deutschen Ethikrat berufen. In ihrem 2024 erschienenen Buch „Die vulnerable Gesellschaft“ beschäftigt sie sich mit dem Spannungsverhältnis zwischen Vulnerabilität und Freiheit.

(communio / vatican news – gs)

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17. April 2024, 11:39