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Schweiz: Kollegium St. Maurice wird verstaatlicht

Nach den Missbrauchsvorwürfen gegen neun Chorherren der Abtei St. Maurice wird die Schule verstaatlicht. Chorherren dürfen weiter als Lehrer tätig sein, wenn sie die entsprechende Ausbildung haben.

Alexandre Ineichen, Chorherr der Abtei, wird wieder als Rektor eingesetzt. Die künftige Schulleitung darf nicht mehr von der Abtei gestellt werden. Der Arbeitsgruppe, welche nach den Missbrauchsvorwürfen im Kloster St.-Maurice vom Staatsrat des Südschweizer Kantons Wallis beauftragt wurde, hat ihren Bericht zum Kollegium St. Maurice vorgelegt. Um den Fortbestand, die Sicherheit und den Ruf der Schule zu gewährleisten, hat der Staatsrat beschlossen, die Schule in staatliche Trägerschaft zu überführen.

Schule wird staatlich

Der Walliser Staatsrat hat den Bericht der Arbeitsgruppe unter dem Vorsitz der ehemaligen Neuenburger Staatsrätin, Monika Maire-Hefti, zur Kenntnis genommen. Die Arbeitsgruppe kam zu dem Schluss, dass Maßnahmen ergriffen werden sollen, welche die sich seit den 1970er Jahren abzeichnende Säkularisierung der Einrichtung abschließen.

Die vorgeschlagenen Maßnahmen sollen außerdem den Prozess der Übernahme des Kollegiums durch den Kanton abschließen, indem sie eine klarere Trennung zwischen der Bildungseinrichtung und der Abtei markieren. Auf der Grundlage des Berichts unterzeichneten der Staatsrat und die Abtei eine gemeinsame Erklärung.

Schulleitung künftig unabhängig

Sie sieht laut Medienmitteilung die folgenden Punkte vor: Die Schule trägt künftig den Namen „Lycée-Collège de Saint-Maurice“; auch strukturell wird es Änderungen geben. Diese werde vor allem die „Governance und die Anstellung der nächsten Rektorin oder des nächsten Rektors“ betreffen. Die Abtei würde künftig keinen Chorherren mehr als Kandidaten für das Rektorat vorschlagen.

Chorherren könnten auch weiterhin unterrichten, sofern sie über die erforderlichen Kompetenzen verfügten und die kantonalen gesetzlichen Bedingungen erfüllten. Sie müssten künftig aber weltliche Kleidung tragen. Der Religionsanteil der Ausbildung soll freiwillig werden. Religiöse Aktivitäten, wie z. B. Besinnungstage würden weiterhin angeboten, aber künftig von Laien organisiert. Sie können an religiösen Orten wie den Hospizen auf dem Großen St. Bernhard oder dem Simplon stattfinden.

(kath.ch - mg)

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15. März 2024, 11:37