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Österreichs Bischöfe zu Corona-Impfung: Ausdruck christlicher Verantwortung

Christliche Verantwortung in Zeiten der Covid-19-Pandemie zeigt sich in Eigenverantwortung, Rücksicht und Solidarität. Das betonen die österreichischen Bischöfe in einer am Freitag veröffentlichten Erklärung zum Abschluss ihrer Herbstvollversammlung. Diese christliche Verantwortung müsse auch mit Blick auf einen geeigneten Impfstoff gelten.

Impfstoffe müssten weltweit zu vertretbaren Preisen zur Verfügung gestellt werden, mahnen die Bischöfe. Nationale Egoismen oder wirtschaftliche Interessen müssten diesem Prinzip untergeordnet werden. Die Bereitschaft zur eigenen Impfung sei zudem Ausdruck eigenverantwortlichen christlichen Haltung, so die Bischöfe. Personen, die wegen ihrer beruflichen Funktion sehr häufig mit infizierten Personen in Kontakt kommen oder besonders schutzbedürftig sind, sollten freilich bei der Verteilung der anfänglich knappen Impfdosen bevorzugt werden.

Bereitschaft zur Impfung wichtig

Die Bischöfe halten außerdem fest, dass sie anlässlich des aktuellen zweiten Lockdowns mit den im eigenen Bereich gesetzten Maßnahmen einen verantwortungsvollen Beitrag zur Bewältigung der Krise leisten wollen. So gilt bei öffentlichen Gottesdiensten sowohl in geschlossenen Räumen als auch unter freiem Himmel grundsätzlich ein Mindestabstand von 1,5 Metern und das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Beide Maßnahmen seien strenger als die derzeitigen gesetzlichen Bestimmungen, wird in der Erklärung betont. Darüber hinaus habe sich die katholische Kirche von selbst dazu verpflichtet, alle Taufen, Erstkommunionen, Firmungen und Trauungen zu verschieben. Die Österreichische Bischofskonferenz veröffentlichte zum Ende ihrer Herbstvollversammlung unter anderem eine Erklärung zum Corona-Lockdown.

Religionsfreiheit hohes Gut


Die Religionsfreiheit sei ein sehr hohes Gut, das durch die Verfassung besonders geschützt ist. Eingriffe in dieses Grundrecht wie beispielsweise ein Aussetzen von öffentlichen Gottesdiensten seien so schwerwiegend, dass sie sehr gut begründet sein müssen, um nicht verfassungswidrig zu sein, erklärte die Bischofskonferenz weiter. Daher würden die Kirchen und Religionsgesellschaften seit Beginn der Pandemie sehr eng mit den staatlichen Stellen zusammenarbeiten, wenn es um Maßnahmen zur Einschränkung der Religionsfreiheit geht.

„unverzichtbaren Grundvollzüge des Glaubens weiterhin möglich“

Diese Vorgangsweise und die vereinbarten Maßnahmen hätten sich bis jetzt sehr bewährt. Mit den geltenden Bestimmungen sei sichergestellt, dass die unverzichtbaren Grundvollzüge des Glaubens weiterhin möglich bleiben. Die Bischöfe würden auch dankbar wahrnehmen, „dass die allermeisten Gläubigen in diesen schwierigen Zeiten versuchen, die notwendigen Maßnahmen mit großer geistlicher Zuversicht und tätiger Liebe zu verbinden“. Groß sei etwa das Engagement in der Seelsorge an Kranken und Alten, in der Telefonseelsorge, bei der Caritas und den Hilfseinrichtungen, aber auch in den Schulen.

„Wir stehen noch immer mitten in einer Pandemie mit enormen persönlichen, sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen. Dabei darf es zu keinem Lockdown der Herzen und der Hilfe kommen“, halten die Bischöfe wörtlich fest.

(kap - cs)

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13. November 2020, 11:10