Synode: Schweizer Nonnen befürworten Frauen-Stimmrecht
Bei der laufenden Synode sind zwei Laienbrüder als stimmberechtigt zugelassen. Die beiden Ordensoberen ohne Priesterweihe sind unter den zehn gewählten Delegierten der Union der Ordensoberen (USG) und scheinen als solche auf der Teilnehmerliste unter den „Synodenvätern“ auf. Anders die beteiligten Ordensfrauen: Sie nehmen als Expertinnen oder Hörerinnen an der Synode teil und verfügen daher nach jetzigem Stand nicht über ein Stimmrecht.
„Was ist denn der Unterschied zwischen einem Ordensbruder und einer Ordensschwester?“, zitiert dazu der Schweizer „Tagesanzeiger“ die Sprecherin des Klosters Fahr, Priorin Irene Gassmann. „Deshalb stehen wir hier mit diesen Plakaten.“ Die Priorin und ihre Mitschwestern beteiligen sich an einer in den sozialen Medien gestreuten Unterschriftenaktion, die das Stimmrecht für Ordensfrauen bei der Synode einfordert.
Abgestimmt wird in der Synode etwa über die Billigung der einzelnen Absätze des Schlussdokuments. Bereits bei der letzten Synode im Vatikan, 2015, war ein männlicher Ordensoberer ohne Priesterweihe als stimmberechtigt zugelassen. Die Internationale Union der Generaloberinnen (UISG) ist bisher nicht in derselben Weise wie die Union der (männlichen) Ordensoberen in die Synode eingebunden. Ordensfrauen stellen mehr als drei Viertel aller Ordensleute weltweit.
In der katholischen Kirche heißen Getaufte, die keine Kleriker sind, „Laien“. Da Frauen in der katholischen Kirche zwar Gelübde ablegen, aber keine Weihe empfangen können, sind sie in jedem Fall Laien. Ordensmänner mit Gelübden, aber ohne Priesterweihe („Brüder") sind ebenfalls Laien. Männliche und weibliche Laien haben allgemein dieselben Rechte und Pflichten in der Kirche.
(Vatican News – gs)
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