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Indien: Keine Covid-Entschädigung für Ordensschwestern

Kirchenvertreter im südindischen Bundesstaat Kerala haben sich verärgert über die Provinzregierung gezeigt. Diese weigert sich, für katholische Nonnen, die an Covid-19 gestorben sind, eine finanzielle Entschädigung an deren Ordensgemeinschaften zu zahlen.

Die Behörden lehnten es ab, für den Covid-19-Tod von vier Ordensfrauen, die dem einheimischen Orden der Sisters of the Destitute (SD) angehörten, eine Entschädigung in Höhe von jeweils 50.000 Rupien (625 US-Dollar) an deren Orden zu zahlen. So sagte Schwester Kiran Mandoth, welche bei den Behörden die Entschädigung für die vier Ordensschwestern eingereicht hat, am 22. Juli gegenüber UCA News. „Die Beamten des Dorfes und des Bezirks ließen mich von Pontius zu Pilatus laufen, um fast ein Dutzend Dokumente, darunter auch Sterbeurkunden, zusammenzutragen. Man ließ mich über ein Jahr warten, nur um mir zu sagen, dass Ordensschwestern keinen Anspruch auf Entschädigung haben". Schwester Mandoth sagte, die Beamten hätten keinen Grund für die Verweigerung der Entschädigung genannt. „Es geht nicht um das Geld. Aber sind Ordensfrauen nicht Bürgerinnen Indiens?", fragte sie.

„Die Beamten des Dorfes und des Bezirks ließen mich von Pontius zu Pilatus laufen, um fast ein Dutzend Dokumente, darunter auch Sterbeurkunden, zusammenzutragen.“

Kein Recht auf Blockade

Jacob Palakkappilly, der Sprecher des Katholischen Bischofsrates von Kerala (KCBC), sagte, die Provinzregierung habe kein Recht, humanitäre Dienste für irgendjemanden zu blockieren, auch nicht für katholische Ordensschwestern oder Priester, unabhängig von deren Religion. „Dies ist eine Ungerechtigkeit und Diskriminierung der Ordensschwestern, die indische Staatsbürger sind", sagte er.

Die Provinzregierungen wurden vom Obersten Gerichtshof Indiens im Oktober 2021 dazu verurteilt, den Familien von Personen, die an Covid-19 gestorben sind, eine Entschädigung zu zahlen. Die Regierungsbeamten begründeten ihre Entscheidung damit, dass nur enge Familienangehörige oder Verwandte der Verstorbenen berechtigt seien, die Entschädigungssumme zu fordern. Im Fall der vier Ordensschwestern seien die Ansprüche von ihrer Ordensgemeinschaft geltend gemacht worden, hieß es. Schwester Mandoth widersprach dem und argumentierte, dass „sobald ein Mädchen Ordensschwester wird, ihre Ordensgemeinschaft ihre Familie wird". Zwar wurden die Anträge akzeptiert, jedoch die Bezahlung verweigert. „Warum also diese diskriminierende Haltung, wenn es um die Bezahlung geht", fragte sie.

Hintergrund

„Die katholischen Ordensschwestern haben Anspruch auf die vom obersten Gericht des Landes angekündigten gesetzlichen Leistungen", sagte Jacob Palakkappilly, der die Verweigerung dieser Leistungen als eine schwere Menschenrechtsverletzung bezeichnete. Er forderte die staatliche Menschenrechtskommission auf, einzuschreiten und der Kongregation zu helfen, das zu bekommen, was ihr rechtlich zusteht.

Nach einer inoffiziellen Schätzung sind in Indien über 400 Priester und Schwestern an Covid-19 gestorben, die meisten von ihnen auf dem Höhepunkt der verheerenden zweiten Infektionswelle im Land im April und Mai. Etwa 210 von ihnen waren Ordensfrauen.

(uca news –schw)
 

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23. Juli 2022, 10:45