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Über eine Millionen Menschen beteiligten sich an den landesweiten Protesten - hier in Ciudad Juarez Über eine Millionen Menschen beteiligten sich an den landesweiten Protesten - hier in Ciudad Juarez 

Mexiko: Hunderttausende marschierten gegen Abtreibung

Die katholische Kirche und andere Organisationen hatten nach einem Höchstgericht-Entscheid zu Demonstrationen „für die Frauen und für das Leben" aufgerufen. Viele Protestierende folgten bei Veranstaltungen in über 70 mexikanischen Städten diesem Aufruf.

Die Protestmärsche, die als starkes Zeichen für Lebensschutz und gegen jüngste Gerichtsentscheide zum Schwangerschaftsabbruch dienen sollen, haben zeitgleich am Sonntag stattgefunden. Den Organisatoren zufolge beteiligten sich über eine Million Menschen mit blauen Halstüchern an den Umzügen, davon alleine in der Hauptstadt Mexiko-Stadt mehr als 100.000, berichtete das kirchliche Portal desdelafe.mx (Sonntag Ortszeit). Ein zivilgesellschaftliches Bündnis hatte die friedlich verlaufenden Demonstrationen organisiert, die mexikanische Bischofskonferenz unterstützte die Proteste.

Gerichtsentscheide hoben Abtreibungsverbote auf

Hintergrund war eine Serie von Entscheidungen der Verfassungsrichter Anfang September. Darin wurden sowohl die Strafbarkeit von Abtreibungen in einem Bundesstaat als auch ein Passus, der in einem weiteren Bundesstaat den Schutz menschlichen Lebens auch auf Ungeborene von der Empfängnis an bezog, als verfassungswidrig bezeichnet. Die Urteile dürften sich auf ähnlich formulierte Gesetze in weiteren Bundesstaaten Mexikos auswirken, wo Abtreibungen bisher teils nur nach Vergewaltigung gestattet waren. In einem weiteren Urteil erklärten die Höchstrichter mit Blick auf Abtreibungen auch die Verweigerung medizinischer Dienstleistungen aus Gewissensgründen für unzulässig.

Bischöfe fordern Schutz für Mutter und Kind

Die Bischöfe unterstrichen in einer am Sonntag veröffentlichten Erklärung, das Gefängnis biete keine Lösung für Frauen, die abgetrieben haben, da sie dadurch nur erneut zum Opfer würden. Dennoch sei es bedauerlich, dass „der Oberste Gerichtshof sich angesichts des Dilemmas, die abtreibende Frau nicht zu kriminalisieren und das Leben des ungeborenen Kindes zu schützen, dafür entschieden hat, letzteres zu verwerfen, ohne sich um den Schutz beider zu bemühen".

(kap - gh)

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04. Oktober 2021, 14:03