Suche

Lebensschutz: ein Thema, das die Gemüter bewegt Lebensschutz: ein Thema, das die Gemüter bewegt 

Großbritannien: Koma-Patient R.S. verstorben

Der aus Polen stammende Koma-Patient, dessen Schicksal die britischen Bischöfe, aber auch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte beschäftigte, ist verstorben. Der Mann lag seit dem 13. Januar im Koma und hatte nach einer diesbezüglichen Gerichtsentscheidung seit einigen Tagen keine medizinisch unterstützte Ernährung und Flüssigkeitszufuhr mehr erhalten.

Infolge eines Herzinfarkts war der Patient, von dem aus Datenschutzgründen nur die Initialen R.S. bekannt sind, Anfang November 2020 in das Derriford Hospital in Plymouth, Großbritannien, eingeliefert worden; anschließend fiel er ins Koma. Im Dezember entschied ein Gericht, dass die künstliche Versorgung des Patienten eingestellt werden könne. Dies wurde jüngst umgesetzt, nachdem ein Einspruch der Familie abgewiesen wurde – auch ein Antrag beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte war abgelehnt worden.

Neben anderen hatte sich auch die Bischofskonferenz von England und Wales für seinen Fall interessiert und einen Brief an Gesundheitsminister Matt Hancock geschickt. In dem Brief sprachen sich die Bischöfe gegen die Entscheidung des Gerichts aus und drückten ihre Solidarität mit der Familie des Patienten und den polnischen Bischöfen aus, die gemeinsam mit der Warschauer Regierung um die Verlegung ihres Landsmannes nach Polen gebeten hatten.

„Wir hoffen, dass alle, die auf klinisch unterstützte Ernährung und Flüssigkeitszufuhr angewiesen sind, mit der angemessenen Menschenwürde behandelt werden“

Angesichts der Todesnachricht meldeten sich die englischen Bischöfe nun erneut zu Wort: „Wir sind zutiefst betrübt“, schreiben sie in einer Mitteilung, „und wir sprechen seiner Familie unser aufrichtiges Beileid aus“. Ebenfalls versicherten sie die Familie ihrer „Gebete für die ewige Ruhe von Herrn R.S.“. „Berührt von diesem tragischen Fall“, so die Bischöfe weiter, „beten wir, dass sich das, was geschehen ist, in Zukunft nicht wiederholt, und wir hoffen, dass alle, die auf klinisch unterstützte Ernährung und Flüssigkeitszufuhr angewiesen sind, mit der angemessenen Menschenwürde behandelt werden.“

Der katholische Bischof von Plymouth, Mark O'Toole, versicherte seinerseits: „Der örtliche Klerus wird der Familie von R.S., die in Plymouth lebt, weiterhin seelsorgerische Unterstützung anbieten, so wie er es während dessen gesamten Krankenhausaufenthaltes getan hat“.

Die Note der britischen Bischöfe schließt mit der Bekräftigung der Auffassung, dass assistierte Ernährung und Flüssigkeitszufuhr nicht als „medizinische Behandlung“ definiert werden dürften: „Die Versorgung von schwer kranken Patienten mit Nahrung und Wasser, sogar mit klinisch unterstützter Nahrung und Wasser, ist eine grundlegende Form der Pflege, die wann immer möglich angeboten werden sollte, es sei denn, sie ist medizinisch als übermäßig belastend indiziert oder nicht in der Lage, ihren Zweck zu erfüllen“.

(vatican news - cs)

Danke, dass Sie diesen Artikel gelesen haben. Wenn Sie auf dem Laufenden bleiben wollen, können Sie hier unseren Newsletter bestellen.

27. Januar 2021, 13:16