Polnischer Priester bei der Messfeier (Archivbild vom April dieses Jahres) Polnischer Priester bei der Messfeier (Archivbild vom April dieses Jahres)  (ANSA)

Polen: Bistümer müssen hohe Entschädigung zahlen

Ein Berufungsgericht in Danzig hat zwei katholische Diözesen rechtskräftig zu einer hohen Entschädigungszahlung an ein Missbrauchsopfer verurteilt.

Das Erzbistum Breslau (Wroclaw) und das Bistum Bromberg (Bydgoszcz) scheiterten am Donnerstag mit ihrer Beschwerde gegen ein Urteil von Februar, das sie laut polnischen Medienberichten gemeinsam zur Zahlung von umgerechnet etwa 67.000 Euro verpflichtet.

„Die Bischöfe wussten von der Pädophilie ihres Priesters“, erklärte die Richterin demnach ihre jetzige Entscheidung. Trotzdem hätten sie ihn nicht suspendiert, sondern ihn nur von Pfarrei zu Pfarrei versetzt.

In Laienstand versetzt

Das Gericht gab in dem Zivilprozess dem auf Entschädigung klagenden Mann Recht, der 2009 als 14-Jähriger von dem Pfarrer Pawel K. missbraucht wurde. Der Priester arbeitete im Erzbistum Breslau und von 2006 bis 2009 vorübergehend im Bistum Bromberg. K. wurde in Polen 2019 durch den vielbeachteten Dokumentarfilm „Nur sag es niemandem“ über sexuellen Kindesmissbrauch durch Priester bekannt. Er sitzt gegenwärtig eine siebenjährige Gefängnisstrafe ab.

Der Vatikan hat ihn inzwischen in den Laienstand versetzt. Im Gegensatz zu den Leitlinien der Deutschen Bischofskonferenz lehnen Polens Bischöfe Schadensersatzzahlungen an Missbrauchsopfer ab, die über eine Übernahme von Therapiekosten hinausgehen.

(kna – sk)
 

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04. Dezember 2020, 09:35