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Italien: Gottesdienste können auch während des Lockdowns stattfinden. Italien: Gottesdienste können auch während des Lockdowns stattfinden.  (Vatican Media)

Italiens Bischöfe: Lockdown gilt nicht für Gottesdienste

Der verschärfte Lockdown zu Weihnachten in Italien wird den Gottesdienstbesuch nicht zusätzlich einschränken. Dies bestätigte Italiens Bischofskonferenz am Samstag mit Blick auf die von der Regierung am Freitagabend verkündeten Maßnahmen. Um eine Überfüllung von Kirchen zu vermeiden, sollen Pfarrer „die Gläubigen zu einer gut verteilten Präsenz 'anleiten'", indem sie an die traditionell vier vorgesehenen Gottesdienste am Heiligen Abend und am Christtag erinnern.

Allein die Christmette müsse so gelegt werden, dass sie mit der ab 22 Uhr geltenden Ausgangssperre vereinbar bleibt. Daneben gebe es aber den Vespergottesdienst am 24. Dezember sowie am nächsten Tag die Weihnachtsmessen am frühen Morgen und tagsüber. Um mehr Gottesdienste anbieten zu können, hatte der Vatikan kürzlich gestattet, dass Priester an einem Wochenende bis zu vier Messen feiern dürfen.

Im Übrigen sollten die Bischöfe Geistliche und Gläubige in ihren Diözesen dazu anhalten, die in der Pandemie bereits bewährten Methoden für Hygiene und Mindestabstände einzuhalten. In den Tagen der sogenannten „roten Zone" mit verschärften Ausgangsregelungen sollten Gläubige eine Selbstauskunft mit sich führen, in der sie erklären, dass sie auf dem Weg zum Gottesdienstbesuch in einer „vernünftigerweise nahe gelegenen Kirche" sind.

Dem neuen Regierungsdekret zufolge sind vom 24. bis 27. Dezember nur dringend notwendige Besorgungen wie Lebensmittel- oder Apothekeneinkäufe und berufliche Tätigkeiten erlaubt. Neben der Ausnahme für Gottesdienste ist pro Tag ein einmaliger Besuch jeweils zweier Personen bei Verwandten oder Freunden gestattet. Dies gilt aber nur in der eigenen Kommune; Kinder unter 14 Jahren oder betreuungsbedürftige Personen können zusätzlich mitgenommen werden. Diese Regeln gelten auch für den 31. Dezember bis einschließlich 3. Jänner sowie für den 5. und 6. Jänner.

Im Zweifelsfall müssen Gläubige sich bei ihrer Pfarre erkundigen, wie viele Menschen wie konkret Zugang zur Messe haben können. Eine allgemeine Obergrenze an Gottesdienstteilnehmern gibt es in Italien nicht; diese wird für jede Kirche individuell festgelegt, je nachdem wie die vorgeschriebenen Abstände eingehalten werden können. Vielerorts sind Bänke und Stühle abgeteilt, die besetzt werden können. An den meist getrennten Ein- wie Ausgängen sind Desinfektionsmittelspender aufgestellt; vielerorts wird zudem die Körpertemperatur gemessen.

(sir - skr)

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20. Dezember 2020, 15:13