Mond über einer Prager Kirche Mond über einer Prager Kirche 

Tschechien erlaubt nur noch zehn Messteilnehmer

In der Tschechischen Republik sind seit Montag neue Verordnungen zur Bekämpfung des Corona-Virus in Kraft, die auch die Kirchen massiv treffen.

An Gottesdiensten in geschlossenen Räumen dürfen ab sofort maximal zehn, im Freien höchstens 20 Personen teilnehmen. Diese Personenzahl gilt auch für alle anderen pfarrlichen Aktivitäten.

Bei Begräbnissen und kirchlichen Trauungen einschließlich der anschließenden Feiern ist die Anwesenheit von höchstens 30 Personen zugelassen. Der Religionsunterricht kann im Rahmen der für die Schulen aktuell gültigen Vorschriften stattfinden.

Auch Kinos und Museen sind zu

Die tschechische Regierung hatte die Maßnahmen in der vergangenen Woche auf Drängen des neuen Gesundheitsministers Roman Prymula beschlossen, nachdem die Zahl der Corona-Infektionen zuletzt massiv angestiegen war. So müssen u.a. Theater, Kinos, Museen, Galerien und Sportstätten bis auf Weiteres geschlossen bleiben.

Die neuen Verordnungen gelten bis 25. Oktober. Das Inkrafttreten wurde so angesetzt, dass die zweite Runde der Senatswahlen am 9. und 10. Oktober davon nicht beeinträchtigt wurde.

Bischöfe rufen zu Gebet um ein Ende der Pandemie auf

Die Tschechische Bischofskonferenz rief in einer Stellungnahme am Wochenende zum Rosenkranzgebet um die Beendigung der Pandemie auf. Das Gebet sei ein „mächtiges und dabei leicht zugängliches Mittel, das jederzeit zur Verfügung steht“. Jeden Abend um 20 Uhr mögen sich die Gläubigen „in der Situation der beschränkten Möglichkeit der Teilnahme am Gottesdienst allein oder in der Familie“ zusammenschließen, heißt es in der auf dem Kirchenportal www.cirkev.cz veröffentlichten Erklärung der Bischöfe.

Ihrer kurzen Stellungnahme schloss die Bischofskonferenz die Anordnungen der einzelnen Diözesen an. Für die Erzdiözese Prag präzisierte Weihbischof und Generalvikar Zdenek Wasserbauer unter anderem, dass der Abstand zwischen Personen mindestens zwei Meter betragen muss. Die 10er-Regel betrifft demnach anwesende Gläubige; der jeweilige Priester, Mesner oder etwaige Organisten sind zusätzlich im Kirchenraum zugelassen. Die Priester mögen zusätzliche Gottesdienste feiern und die Kirchen zumindest am Sonntag zur Anbetung des Allerheiligsten, zum Kommunionempfang und zur Beichte offenhalten, so der Aufruf.

(kap – sk)
 

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12. Oktober 2020, 11:13