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Polizisten riegelten in Warschau Straßen ab, um ein Weiterziehen der Demonstranten zu verhindern Polizisten riegelten in Warschau Straßen ab, um ein Weiterziehen der Demonstranten zu verhindern 

Polens Verfassungsgerichtet verbietet Abtreibung kranker Föten

Das polnische Verfassungsgericht hat ein grundlegendes Urteil zur Abtreibung gesprochen. Mit zwei Gegenstimmen entschied das 13-köpfige Gremium an diesem Donnerstag, dass ein freiwilliger Schwangerschaftsabbruch wegen schwerer fötaler Missbildungen gegen die Verfassung verstößt. Bislang war dies aufgrund eines Gesetzes von 1993 erlaubt. Konkret waren Abtreibungen nur im Fall von Missbildung und in Fällen von Vergewaltigung und Lebensgefahr für die Mutter straffrei. Polen hat eines der restriktivsten Abtreibungsgesetze in Europa.

Das Urteil erging als Reaktion auf einen Einspruch, der 2019 von 119 Parlamentsmitgliedern eingereicht wurde. Diese waren der Ansicht, dass die vorliegende Regel gegen den Verfassungsgrundsatz verstoße, dem zufolge das Leben jedes Einzelnen zu schützen sei. Dieser Argumentation schlossen sich die Richter nun an. 

Die Bischöfe zeigten sich erwartungsgemäß zufrieden über den Richterspruch. „Mit dieser Entscheidung hat es [das Gericht, Anm.] bestätigt, dass das Konzept des ,nicht lebenswerten Lebens‘ in klarem Widerspruch zum Prinzip eines demokratischen Rechtsstaates steht. Das Leben eines jeden Menschen von der Empfängnis bis zum natürlichen Tod hat für Gott den gleichen Wert und sollte vom Staat in gleicher Weise geschützt werden“, sagte der Vorsitzende der Polnischen Bischofskonferenz (Cep), Stanisław Gądecki.

Zufriedene Bischöfe

Der Erzbischof erinnerte in diesem Zusammenhang an die Worte des heiligen Johannes Paul II., dass „eine Demokratie und die Güte einer Gesellschaft“ an ihrer Haltung gegenüber den Schwächsten gemessen würden. „Jeder Mensch guten Gewissens ist sich bewusst, dass es eine beispiellose Barbarei ist, einem Menschen das Recht auf Leben zu verweigern, insbesondere wegen seiner Krankheiten,“ so Gądecki. Er erinnerte jedoch auch an die Pflicht, die von diesem Urteil betroffenen Kinder und ihre Familien nicht zu vergessen. Diese müssten „von besonderer Freundlichkeit und echter Aufmerksamkeit von Seiten des Staates, der Gesellschaft und der Kirche umgeben“ sein.

Doch das Urteil hat auch heftige Kritik ausgelöst. So kam es in der Nacht auf Freitag zu heftigen Zusammenstößen zwischen Sicherheitskräften und Hunderten von Demonstranten, die in Warschau zunächst vor der PiS-Parteizentrale und dann am Wohnhaus von PiS-Parteichef Jaroslaw Kaczynski gegen das verschärfte Abtreibungsverbot demonstrierten. 

(vatican news - cs)

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23. Oktober 2020, 11:07