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Kundgebung vor dem Höchstgericht in Panama City Kundgebung vor dem Höchstgericht in Panama City 

Panama: Homosexuelle Verbindungen haben Rechte, sind aber keine Ehe

Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften brauchen eine staatliche Anerkennung ihrer Rechte, sie sind aber nicht mit der Ehe gleichzustellen. Das bekräftigen die Bischöfe von Panama. Sie wenden sich zugleich gegen die Strategie einiger internationaler Organisationen, Ländern eine bestimmte Sicht auf Ehe und Familie aufzudrängen.

Die Bischöfe bestätigten, sie hätten keine Einwände gegen eine gesetzliche Regelung in Fragen der Erbschaft, der Steuern und des gemeinsamen Eigentums für homosexuelle Paare. Die katholische Kirche begleite „alle Menschen, besonders die, die am meisten Schutz brauchen”, heißt es in einer Erklärung von Bischof Rafael Valdivieso Miranda, dem Vorsitzenden der Bischofskonferenz von Panama. Allerdings sollten homosexuelle Lebensgemeinschaften nicht als „Ehen” angesehen oder bezeichnet werden.

„Nicht akzeptabel” sei es, wenn ein „internationales Gremium oder eine bestimmte Gruppe von Bürgern einem Land die Art und Weise, wie es Ehe und Familie versteht, aufzwingen will", so der Bischof weiter. Er bezog sich damit auf eine jüngst erfolgte öffentliche Anhörung bei der Interamerikanischen Menschenrechtskommission, bei der panamaische Gruppen für die Rechte von Homosexuellen den Staat aufforderten, seinen völkerrechtlichen Verpflichtungen nachzukommen und gleiche Rechte für alle seine Bürger, auch die homosexuellen, einzuführen.

Ehe: ein Mann, eine Frau

Bischof Valdivieso Miranda verwies auf die Worte von Papst Franziskus, der betont habe, dass „unterscheiden nicht gleich diskriminieren” bedeute. Die Ehe sei eine Verbindung von einem Mann und einer Frau, und diese Position verträten nicht nur Religionen; „auch Nichtglaubende teilen diese Haltung mit psychologischen und anthropologischen Argumenten”, so der Bischof.

Seit 2016 haben gleichgeschlechtliche Paare in Panama beim Obersten Gerichtshof Beschwerde eingelegt, um den Teil von Artikel 26 des Familiengesetzbuches für verfassungswidrig zu erklären, der die Ehe als eine Verbindung „zwischen einem Mann und einer Frau" definiert. Nach internationalem Recht erklärte der Interamerikanische Gerichtshof für Menschenrechte 2017, dass alle Rechte, die für die Familienbeziehungen heterosexueller Paare gelten, auf gleichgeschlechtliche Paare ausgedehnt werden sollten. Daher forderte es als kontinentales Gremium die 23 Mitgliedsstaaten auf, diese Regelung durch ihre jeweiligen Rechtssysteme umzusetzen. Bisher haben die Verfassungsgerichte von Costa Rica, Ecuador, Argentinien, Brasilien, Kolumbien, Uruguay und einigen Bundesstaaten Mexikos zugunsten der gleichberechtigten Ehe entschieden.

(vatican news – gs)



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07. Oktober 2020, 11:54