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Kardinal Louis Sako Kardinal Louis Sako 

Irak: Kardinal-Patriarch fordert Personenstandsrecht für Christen

Die Regierung in Bagdad müsse die Identität der irakischen Christen respektieren und ihnen garantieren, dass sie die Personenstandsfragen – wie Erbschafts-, Ehe- und Familienrechtsfragen - auf der Grundlage des eigenen Glaubens regeln können. Die christlichen Gemeinschaften Mesopotamiens, Nachkommen der seit Jahrtausenden in diesem Gebiet beheimateten Völker, hätten das Recht dazu, hat der chaldäisch-katholische Patriarch, Kardinal Mar Louis Raphael Sako, gefordert.

Der Patriarch-Kardinal appellierte an Bagdad, das Problem des persönlichen Rechtsstatus von Christen (und Angehörigen anderer religiösen Minderheiten im Land) angemessen z behandeln und zu lösen.

Derzeit würden im Irak noch immer rechtliche Fragen im Hinblick auf den Personenstand (Ehe- und Erbrecht, Sorgerecht für Minderjährige) durch Gesetze geregelt, die sich auf die islamische Rechtstradition stützen und sich „direkt oder indirekt auf die Scharia beziehen“, bedauerte der Kardinal-Patriarch. Das zwinge auch Christen dazu, Personenstandsfragen nach Kriterien zu regeln, die nicht ihrer Identität und ihrem Glauben entsprechen. Mar Louis Raphael Sako nannte konkrete Fallbeispiele, in denen die aktuelle irakische Gesetzgebung im Gegensatz zu den im Christentum vorgegebenen familiären und sozialen Beziehungen steht. Die Ehe sei nach christlicher Auffassung ein heiliger Vertrag, der auf der Liebe zwischen einem Mann und einer Frau beruht, für den sich die Partner ohne Zwang und in völliger Freiheit entscheiden und sich verpflichten, diesen Vertrag ein Leben lang zu respektieren.

Christlicher Glaube stellt die Frau dem Mann gleich

 

Aus diesem Grund seien christliche Ehen nicht mit Polygamie, Scheidung oder der sogenannten Mitgift vereinbar, die keine unabdingbare Voraussetzung für die Eheschließung sei, da der christliche Glaube die Frau dem Mann gleichstellt, weshalb der Ehevertrag zwischen zwei gleichberechtigten Menschen in Bezug auf Rechte und Pflichten geschlossen werde. Aus diesem Grund habe der Mann auch kein Recht, eine Braut zu „kaufen“, indem er deren Familie dafür bezahlt. Der Kardinal-Patriarch erwähnte auch die Unstimmigkeiten in Erbschaftsangelegenheiten, da das islamische Recht für Frauen nur die Hälfte des Erbschaftsanteils der Männer vorsieht.

Zur Auflösung dieser Widersprüche schlug der Kardinal-Patriarch der Regierung vor, sich an der Gesetzgebung des Libanons zu orientieren: Das Zivilrecht sei nicht vom Religionsrecht bestimmt, aber es sei den Gerichten der Religionsgemeinschaften überlassen, Urteile über Ehe, Nichtigkeit der Ehe, Sorgerecht für Minderjährige und Erbfolge auszusprechen, die für die jeweiligen Glaubensgemeinschaften verbindlich sind.

(kap - mg)

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21. Juli 2020, 11:56