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Der Supreme Court entschied, dass sich LGBTQ-Personen bei Diskriminierung am Arbeitsplatz auf Bürgerrechtsgesetz berufen können Der Supreme Court entschied, dass sich LGBTQ-Personen bei Diskriminierung am Arbeitsplatz auf Bürgerrechtsgesetz berufen können 

USA: Bischöfe kritisieren Höchstgericht nach LGBTQ-Urteil

Nach der überraschenden Entscheidung des Obersten Verfassungsgerichts der USA zu nicht-heterosexuellen Arbeitnehmern äußern die katholischen Bischöfe des Landes Kritik. Er sei „zutiefst besorgt“ über die nun vorgenommene rechtliche Definition des Sexualitätsbegriffs, erklärte der Vorsitzende der nationalen Bischofskonferenz Jose Gomez am Montag (Ortszeit).

Der Erzbischof von Los Angeles sprach von einer „Ungerechtigkeit, die Auswirkungen auf viele Lebensbereiche haben wird“.

In seiner zuvor mit sechs zu drei Stimmen gefällten Entscheidung hatte der Supreme Court lesbischen, schwulen, trans- und bisexuellen sowie sexuell anders orientierten Arbeitnehmern einen vollen Schutz vor Diskriminierung zugesprochen. Dieser sei durch den „Civil Rights Act“ von 1964 gegeben. In der Entscheidung der Höchstrichter ging es konkret um die Frage, ob sich Homosexuelle und Transgender-Personen bei einer Diskriminierung am Arbeitsplatz aufgrund des „Geschlechts“ auch auf die Bestimmungen des Bürgerrechtsgesetzes berufen können.

Den Richtern lagen mehrere Fälle vor, in denen Angestellte wegen ihrer sexuellen Orientierung entlassen worden waren. Die Anwälte der Arbeitgeber und der US-Regierung hatten in den beiden Fällen „Bostock v. Clayton County“ und „Altitude Express Inc. v. Zarda“ argumentiert, der Gesetzgeber habe lediglich Frauen oder Männer vor Diskriminierung am Arbeitsplatz schützen wollen.

Nachgeordnete Gerichte waren zu unterschiedlichen Urteilen gelangt, ob die Entlassung von LGBTQ-Personen wegen ihrer Sexualität rechtens war. Das Oberste Verfassungsgericht kombinierte die beiden Fälle, um die Angelegenheit grundsätzlich zu entscheiden.

Bischöfe sehen Schaden für Familie

Der kurz nach Beginn der Amtszeit von US-Präsident Donald Trump ernannte konservative Verfassungsrichter Neil M. Gorsuch schrieb für die Mehrheit, die Entscheidung sei eindeutig. „Ein Arbeitgeber, der ein Individuum entlässt, weil es homosexuell oder transgender ist, tut das wegen Eigenschaften oder Handlungen, die es bei Angehörigen einer anderen Sexualität nicht infrage stellt.“ Deshalb fielen die Betroffenen unter den intendierten Diskriminierungsschutz des Gesetzes.

Die katholische Bischofskonferenz dagegen warnte vor einem Irrweg. Wer die Unterschiede sowie die „komplementäre Beziehung zwischen Mann und Frau“ beseitige, ignoriere die „Herrlichkeit der Schöpfung Gottes“ und schade der menschlichen Familie, „dem ersten Baustein der Gesellschaft“, so Erzbischof Gomez. „Jeder Mensch ist nach dem Bilde und Gleichnis Gottes geschaffen und muss ausnahmslos mit Würde, Mitgefühl und Respekt behandelt werden. Um unseren Nächsten vor ungerechter Diskriminierung zu schützen, muss die menschliche Natur nicht neu definiert werden.“

(kna – mg)

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16. Juni 2020, 11:40