Die St.-Nikolaus-Kirche in Prag Die St.-Nikolaus-Kirche in Prag 

Gericht: Tschechien darf Kirchenentschädigung nicht besteuern

Das tschechische Verfassungsgericht hat die geplante Besteuerung der staatlichen Entschädigungen für die Rückgabe des von den Kommunisten „nationalisierten“ Kircheneigentums gekippt. Die entsprechenden Passagen des Restitutionsgesetzes müssten gestrichen werden, urteilten die Richter am Dienstag in Brno. Dass der Staat nachträglich seine Entschädigungszahlungen reduziere, widerspreche rechtsstaatlichen Prinzipien, zitierte Radio Prag das Gericht.

Mit der Kirchenrestitution sollen die kommunistischen Enteignungen der Kirchen und Glaubensgemeinschaften in der damaligen Tschechoslowakei wieder gutgemacht werden. Vor allem die Kommunisten, aber auch die Regierungsparteien Ano und Sozialdemokraten sowie die rechte SPD halten die Ansprüche der Kirchen aber für zu hoch berechnet. Daher hatten sie eine Besteuerung der ausstehenden Zahlungen mit 19 Prozent ab Januar 2020 durchgesetzt. Dagegen klagten rund 40 meist konservative Senatoren vor dem Verfassungsgericht.

Auch Vertreter der katholischen Kirche hatten den Gesetzentwurf als Rechtsbruch in einem demokratischen Land verurteilt. Der Prager Weihbischof Vaclav Maly nannte das Vorhaben ein Anzeichen für wachsenden Einfluss der Kommunisten in der tschechischen Gesellschaft.

Versteuerung entspräche 23,4 Millionen Euro für den Staat

Käme es tatsächlich noch zu einer Versteuerung der Entschädigungen, müssten die Kirchen jährlich über einen Zeitraum von 30 Jahren umgerechnet 23,4 Millionen Euro an die Staatskasse zurückzahlen. Mit den Entschädigungszahlungen sollten ursprünglich Tschechiens Kirchen und Religionsgemeinschaften auch finanziell unabhängig vom Staat werden.

(kap – tg)

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16. Oktober 2019, 15:50