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Das römische Verfassungsgericht Das römische Verfassungsgericht 

Sterbehilfe: Italiens Kirche erschrocken über Urteil

Die italienische Bischofskonferenz ist alarmiert über ein Urteil des Verfassungsgerichts in Rom, das Beihilfe zum Selbstmord unter bestimmten Bedingungen für nicht strafbar erklärt hat.

Die Richter beschäftigten sich mit dem Fall eines Politikers, der einem fast gänzlich gelähmten Musiker in der Schweiz zur Sterbehilfe verholfen und sich daraufhin selbst angezeigt hatte. Komme ein irreversibel Kranker „frei und bewusst“ zu dem Schluss, dass sein (körperliches oder seelisches) Leiden „untragbar“ sei, könne es „unter gewissen Umständen“ nicht strafbar sein, ihm zum Tod zu verhelfen.

Auf diesen Richterspruch reagierte die italienische Bischofskonferenz nun mit einem Papstzitat: Die Medizin stehe im Dienst des Lebens und dürfe nicht dazu benutzt werden, Beihilfe zum Selbstmord oder gar Euthanasie vorzunehmen.

„Wachsender Druck auf kranke Menschen“

Wörtlich schreiben die Bischöfe: „Unsere größte Sorge betrifft den indirekten kulturellen Druck, der sich aus diesem Urteil für kranke Menschen ergeben kann – als ob sie um ihrer Würde willen darum bitten müssten, getötet zu werden.“

Die Kirche sei allen Kranken nahe; sie werde den jetzt einsetzenden parlamentarischen Prozess, um die Vorgabe des Gerichts umzusetzen, aufmerksam beobachten.

(sir – sk)
 

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26. September 2019, 08:52