Britischer Premier entscheidet nicht mehr über Bischofsernennung
Demnach ist sie künftig nicht mehr verpflichtet, dem Premier zwei Kandidaten für vakante Bischofs- und Erzbischofsposten vorzuschlagen. Laut einer seit 1976 geltenden Regelung entschied bislang der Premierminister über die Besetzung dieser Ämter; dabei hatte er auch das Recht, beide Kandidaten abzulehnen. In der Vergangenheit hatte sich etwa Premierministerin Margaret Thatcher über die Präferenz der anglikanischen Kirche hinweggesetzt: In einem Fall entschied sie sich gegen den Willen der Kirche für den zweiten Kandidaten auf der Liste.
Die jetzige Regeländerung geht auf den Vorschlag von Ex-Premier Gordon Brown zurück, der sich 2007 dafür ausgesprochen hatte, dass Regierungschefs nicht über Ämter der Kirche bestimmen sollten.
(kap/kna – vm)
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