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Austragungsort der 118. Bischofsvollversammlung ist der chilenische Badeort Punta Tralca Austragungsort der 118. Bischofsvollversammlung ist der chilenische Badeort Punta Tralca 

Chile: Bischöfe halten an Beichtgeheimnis fest

Die chilenische Kirche lehnt einen Gesetzentwurf ab, der Priester auffordert, im Fall von sexuellem Missbrauch Minderjähriger, das Beichtgeheimnis zu brechen. Dies geht aus einer am Montag veröffentlichten Erklärung der Bischofskonferenz hervor.

Das Geheimnis der Beichte sei „ein heiliger Akt, durch den eine Person mit Gott versöhnt wird. Daher ist es wichtig, die Bedingungen zu schützen, unter denen dies geschehen kann“, betonte der Generalsekretär der Bischofskonferenz, Bischof Fernando Ramos. Das Gesetz wurde letzte Woche von der Abgeordnetenkammer verabschiedet und muss noch von der Verfassungskommission des Senats geprüft werden.

Die Tageszeitung „La Tercera“ zitiert Ramos mit den Worten, die Beichte sei „ein Sakrament der Universalkirche“, die Verletzung des Beichtgeheimnis ziehe die „schwere Strafe der Exkommunikation“ nach sich. Keine Gesetzgebung der Welt könne diesen Grundsatz aufheben.

Ende der Beichte befürchtet 

Selbst ein prominenter chilenischer Laie, berichtet „El Mercurio“, beziehe Position gegen den Gesetzentwurf: Carlos Peña, Rektor der Universität Diego Portales, betonte, der Gesetzentwurf sei nicht gut durchdacht. Das Ergebnis wäre „nicht das Ende der Verbrechen, sondern der Beichte“.

Die katholische Kirche des südamerikanischen Landes ist durch einen beispiellosen Missbrauchsskandal erschüttert. Es liegen mehr als hundert Beschwerden über sexuelle Gewalt gegen Minderjährige und deren Verheimlichung durch Priester und Bischöfe vor. Im März verurteilte die chilenische Justiz die Kirche, Opfer des Priesters Fernando Karadima zu entschädigen, der wegen mehrfacher sexueller Übergriffe auf Minderjährige angeklagt wurde.

(vatican news - ck)

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30. April 2019, 12:58