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Australien: Kardinal Pell zu 6 Jahren Haft verurteilt

Der australische Kardinal George Pell ist wegen sexuellen Missbrauchs zu sechs Jahren Haft verurteilt worden. Er kann nach drei Jahren und acht Monaten gegen Kaution seine Freilassung beantragen. Das Urteil wurde an diesem Mittwoch verkündet.

Mario Galgano – Vatikanstadt

Pell wurde von einem Geschworenengericht im vergangenen Dezember für schuldig befunden, zwei minderjährige Chorsänger sexuell missbraucht bzw. sexuell belästigt zu haben, als er in den 90er Jahren Erzbischof von Melbourne war. Bei der Verkündung des Urteils erläuterte Richter Peter Kidd, dass die Missbräuche von Kardinal Pell „einen signifikanten und nachhaltigen Einfluss“ auf eines der Opfer gehabt haben sollen. Dies habe zu einer Reihe von negativen Emotionen geführt, mit denen das Opfer viele Jahre lang gekämpft habe.

Pell hat immer seine Unschuld bekundet, und seine Anwälte haben eine Revision beantragt, die am 5. und 6. Juni stattfinden wird. Im Namen der Transparenz hatte Richter Kidd die Liveübertragung der über eine halbe Stunde dauernden Verlesung des Urteils angeordnet. Nach Ansicht der Verteidiger Pells ist die von mehreren australischen Sendern durchgeführte Live-Ausstrahlung aus dem Gerichtssaal eine Bestätigung dafür, dass es sich beim Prozess um eine Medienkampagne gegen den Kardinal handele.

Der Kardinal sitzt in Melbourne in Einzelhaft

Das fortgeschrittene Alter des Kardinals – er ist 77 Jahre alt – habe das Urteil beeinflusst, so einige Beobachter. Pell hätte nach australischem Recht bis zu fünfzig Jahre Haft riskiert, zehn für jeden der fünf Anklagepunkte. Nach der Verlesung des Urteils kehrte der Kardinal in das Hochsicherheitsgefängnis in Melbourne zurück, wo er in Einzelhaft gehalten wird. 

Zur Verurteilung Pells hatte der Heilige Stuhl in den vergangenen Tagen die Einleitung einer eigenen kanonischen Untersuchung durch die Kongregation für die Glaubenslehre angekündigt.

„Keine Ruhe“

„Ich schätze es, dass das Gericht gewürdigt hat, was mir als Kind angetan wurde“, hieß es in einer Erklärung, die die Anwältin des Mannes, dessen Aussage zur Verurteilung des Kardinals geführt hatte, am Mittwoch verbreitete. „Allerdings gibt es für mich noch keine Ruhe. Das alles wird von der bevorstehenden Revision überschattet“, sagte der nur unter dem Kürzel J bekannte Mann weiter.

Unterdessen droht Pell ein weiteres Verfahren. Ein 50-jähriger Mann plant laut australischen Medien eine Zivilklage gegen ihn. In dem weiteren Fall geht es um Vorwürfe sexuellen Fehlverhaltens in einem Schwimmbad in Pells Heimatort Ballarat in den 70er Jahren.

(vatican news)

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13. März 2019, 08:36