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Malaysia:  Das Phänomen der Kinderehen ist in dem mehrheitlich islamischen südostasiatischen Staat weit verbreitet. Malaysia: Das Phänomen der Kinderehen ist in dem mehrheitlich islamischen südostasiatischen Staat weit verbreitet. 

Malaysia: Ministerpräsident verbietet Kinderehen

Kinderehen sind in Malaysia kein Randproblem. Nun soll diesem Phänomen, das es Eltern erlaubt, Minderjährige mit Zustimmung der Behörden zu verheiraten, ein für allemal ein Riegel vorgeschoben werden.

Wie Premierminister Mahathir Mohamad bekanntgab, wurden die staatlichen Behörden bereits davon unterrichtet, dass das gesetzliche Mindestheiratsalter für Muslime und Nicht-Muslime nun auf 18 Jahre festgelegt ist. Die Vorgabe kommt nach dem landesweiten Aufschrei über die Eheschließung eines 41-jährigen malaysischen Muslims mit einem 11-jährigen Mädchen im Juni dieses Jahres.

Laut islamischer Scharia-Gesetzgebung sind Kinderehen in Malaysia unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Diese Bestimmungen sind allerdings nicht einheitlich. Das gesetzliche Mindestalter für zivilrechtliche Eheschließungen liegt bei 18 Jahren, Scharia-Gerichte erlauben Muslimen die Ehe bereits mit 16. Muslimische Mädchen dürfen mit Zustimmung ihrer Eltern und eines Scharia-Gerichts auch jünger heiraten.

Kinderehen in Malaysia ein weit verbereitetes Problem
 

Studien zufolge ist die Kinderehe in Malaysia ein weit verbreitetes Phänomen. Laut Regierungsstatistiken wurden von 2007 bis 2017 fast 15.000 Ehen mit Minderjährigen gemeldet. 10.000 Fälle davon betrafen Muslime; 4.999 Fälle Nicht-Muslime. Die allgemeine Entrüstung über die Eheschließung mit einer Elfjährigen veranlasste den Sultan von Selangor, die höchste islamische Autorität des fortschrittlichsten Bundesstaates Malaysias, das heiratsfähige Alter für Muslime auf 18 Jahre anzuheben. Zwar bleibt es nun den 13 malaysischen Bundesstaaten überlassen, ob sie die Vorgabe des Premierministers umsetzen werden. Die Richtlinie des Sultans könnte nach Ansicht von Beobachtern jedoch durchaus Einfluss auf die lokalen Regierungen haben.

UN-Sonderberichterstatterin fordert besseren Schutz der Rechte von Minderjährigen


Das rasche Handeln der Regierung zur Lösung dieses Problems kommt nach dem Besuch der UN-Sonderberichterstatterin für Kinderhandel, Kinderprostitution und Kinderpornographie, Maud de Boer-Buquicchio, im September dieses Jahres. Dabei hatte sie die malaysischen Behörden aufgefordert, die Rechte von Minderjährigen, insbesondere junger Mädchen, besser zu schützen. Verheiratete minderjährige Mädchen seien einem höheren Risiko häuslicher Gewalt ausgesetzt und hätten oft keine Chance auf eine Ausbildung. Schützenhilfe bekam sie von der malaysischen Politikerin Yeo Bee Yin, die sich für die Transparenz von Daten und Statistiken einsetzt. Wie Yeo betonte, zeige sich der mangelnde Schutz von Kindern in Malaysia auch in der hohen Zahl von Fällen sexuellen Missbrauchs.

(ucanews – skr)
 

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23. Oktober 2018, 16:00