Suche

Südafrika: Der Erzbischof von Johannesburg, Buti Tlhagale, fordert in der Missbrauchsdebatte eine Änderung des Kirchenrechts Südafrika: Der Erzbischof von Johannesburg, Buti Tlhagale, fordert in der Missbrauchsdebatte eine Änderung des Kirchenrechts 

Südafrika: „Missbrauch muss mit Exkommunikation bestraft werden"

Der katholische Erzbischof von Johannesburg, Buti Tlhagale, spricht in der Missbrauchsdebatte Klartext: Priester, die in Missbrauchsfälle mit Minderjährigen involviert sind, müssen automatisch aus der Kirche ausgeschlossen werden.

Während Hilfe zur Abtreibung oder der Bruch des Zölibats mit Exkommunikation bestraft würden, wäre dies bei Missbrauch nicht der Fall, kritisierte Tlhagale gegenüber der südafrikanischen Zeitung „Times Select" an diesem Dienstag. Eine Änderung des Kirchenrechts sei daher dringend geboten.


Priester werden dem moralischen Idealbild des zweiten Christus oft nicht gerecht


Den Grund für die Kritik, die derzeit weltweit an der Kirche geübt wird, sieht der Erzbischof in den eigenen Reihen. Gerade die Priester, „die den Anspruch erheben, ein zweiter Christus zu sein, versagen erbärmlich, wenn es darum geht, diesem moralischen Idealbild gerecht zu werden," beklagt Tlhagale selbstkritisch.

Die Priesteramtskandidaten …


Die katholische Bischofskonferenz Südafrikas und die anglikanische Kirche haben bereits erklärt, dem Missbrauch durch Kirchenpersonal ein für allemal einen Riegel vorschieben zu wollen. So sollen Priesteramtskandidaten vor ihrer Zulassung nun ein sauberes Führungszeugnis vorlegen und sich einer psychologischen Begutachtung unterziehen. Auch wolle man in Zukunft in Missbrauchsfällen bereitwillig mit der Polizei zusammenarbeiten.

Die Kirche muss ihre verlorene Glaubwürdigkeit zurückgewinnen


Schützenhilfe bekommt der südafrikanische Bischof von einem international anerkannten Kirchenrechtler: auch Peter Landau sieht die Kirche in der Pflicht, alles zu tun, um ihre verlorene Glaubwürdigkeit zurück zu gewinnen. Wie der deutsche Rechtsgelehrte Anfang des Monats der „Süddeutschen Zeitung" gegenüber erklärte, müsse das aktuelle Kirchenrecht - wie in der Vergangenheit bereits üblich -  für Geistliche, die des sexuellen Missbrauchs überführt wurden, die automatische Exkommunikation vorsehen.  

(kna - skr)
 

Danke, dass Sie diesen Artikel gelesen haben. Wenn Sie auf dem Laufenden bleiben wollen, können Sie hier unseren Newsletter bestellen.

30. Oktober 2018, 10:56