Ein Paar bei einer Demonstration für die Rechte Homosexueller Ein Paar bei einer Demonstration für die Rechte Homosexueller  

Slowakei: Bischöfe kritisieren EuGH-Urteil

Anstiftung zu rechtlicher und gesellschaftlicher Verwirrung: So lautet der Vorwurf slowakischer Bischöfe an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Das jüngste Urteil zum Aufenthaltsrecht gleichgeschlechtlicher Ehegatten in den Staaten der Europäischen Union sorgt bei den Bischöfen für Unmut.

Bei der jüngsten Vollversammlung der slowakischen Bischöfe in Nitra hielt die Bischofskonferenz fest, die Ehe zwischen Mann und Frau werde „immer das geeignetste Umfeld für die Erziehung von Kindern sein. Die Vorlage „anderer Formen des Zusammenlebens als gleichwertige Alternativen“ sei „verfehlt und falsch“. Damit werde vor allem Unordnung geschaffen – und nicht Gerechtigkeit.

Aufenthaltsrecht muss genehmigt werden 

 


Hintergrund ist ein EuGH-Urteil von Anfang Juni. Laut Gerichtshof dürfen EU-Mitlgiedsstaaten homosexuellen Ehepartnern von EU-Bürgern nicht das Aufenthaltsrecht verweigern mit der Begründung, die sogenannte Homo-Ehe sei in ihrem Land nicht anerkannt. Geklagt hatten ein Rumäne und sein US-Partner. Sie waren nach belgischem Recht verheiratet. Rumänien verweigerte dem US-Bürger den Aufenthalt mit seinem Ehepartner in Rumänien, da dort sogenannte Homo-Ehen nicht anerkannt seien.

Der EuGH betonte, es stehe den Mitgliedstaaten frei, gleichgeschlechtliche Ehen vorzusehen oder nicht. Jedoch dürfe die Freizügigkeit von EU-Bürgern nicht beschränkt werden. Der Staat verpflichte sich damit nicht, die Ehe zwischen zwei Personen gleichen Geschlechts im nationalen Recht vorzusehen. 

(KAP – bw)
 

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07. Juli 2018, 14:02