Suche

Miguna am Flughafen von Nairobi Miguna am Flughafen von Nairobi 

Kenia: Bischöfe kommentieren Fall Miguna

Der Oppositionelle Miguna Miguna war vor wenigen Tagen von Polizeikräften gewaltsam und unter Beruhigungsmitteln des Landes verwiesen worden. Die kenianischen Bischöfe melden sich nun in diesem Fall zu Wort.

„Wir sind zutiefst besorgt über die Art und Weise, mit der der Fall des Miguna Miguna sowie der Angriff auf die Journalisten, die nur ihre Pflicht ausgeübt haben, behandelt wird”, so die Bischöfe der Kommission „Gerechtigkeit und Frieden“. Es handele sich um verfassungswidrige Taten und eine fundamentale Bedrohung der Freiheitsrechte eines jeden Kenianers.
Polizeikräfte hatten den Oppositionellen Miguna Miguna bei seiner Ankunft am Flughafen in Nairobi angehalten und ihm die Einreise ins Land verweigert. Sein Ausweis sie nicht mehr gültig. Drei Tage lange wurde Miguna vor Ort festgehalten und dann des Landes verwiesen. Miguna selbst berichtet über die sozialen Medien, dass die Polizisten ihn mit Betäubungsmitteln ruhiggestellt und dann gewaltsam in ein Flugzeug Richtung Dubai gesetzt hätten. Einige der Journalisten, die über den Fall berichtet haben, sind von der Polizei bedroht und angegriffen worden.

„Wir möchten ausdrücklich betonen, dass die von der Verfassung vorgesehen Rechte Pressefreiheit im Sinne einer unabhängigen und verantwortungsbewussten Presse garantieren müssen.“ Als Land, das sich dazu bekenne, ein Rechtsstaat zu sein, müssen man gegen die Polizisten vorgehen, die die Medienvertreter angegriffen hätten. „Als Kommission verurteilen wir diese Schandtaten.“ Außerdem bitten wir die unabhängige Polizeiaufsichtsbehöre und den Nationalen Polizeidienst, ihre Verantwortung Ernst zu nehmen und Maßnahmen zu ergreifen, um die Welle der Straflosigkeit zu beenden, in der wir uns befinden”, so die Kommission der Bischöfe. Sie richteten sich auch an die Anwälte Migunas und die Regierung, schnellstmöglich für eine Lösung im Fall Miguna zu sorgen.

(fides – jg)
 

Danke, dass Sie diesen Artikel gelesen haben. Wenn Sie auf dem Laufenden bleiben wollen, können Sie hier unseren Newsletter bestellen.

07. April 2018, 11:25